Niedrigenergiehaus

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Die Auslegung des Begriffs Niedrigenergiehaus NEH variiert. Ein anderer in diesem Zusammenhang vermehrt häufig verwendeter Begriff ist das Energiesparhaus. Ursprünglich beschreibt es die Unterschreitung der inzwischen lange überholten Wärmeschutzverordnung1995 maximal zulässigen Werte für

Der resultierende Jahresheizwärmebedarf lag somit bei 40 – 79 kWh/(m²a).

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Ferner wurde erstmals die Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgeschrieben.

Der Begriff Niedrigenergiehaus wurde fortan weiter verwendet und beschrieb überwiegend die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung EnEV2002 bis zur EnEV2007 in der selben prozentualen Relation wie vor, mit dem Ergebnis, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger lag. Spätestens mit Einführung der EnEV2009 ist das Niedrigenergiehaus als allgemeiner Baustandard im Neubau anzusehen.

Im Hinblick auf klare Definitionen setzt sich in Deutschland zunehmend durch, die Förderkriterien der KfW zu verwenden.
So spricht man vom KfW-40 und KfW-60-Haus. Seit dem 01.04.09 gelten die Richtlinien KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 70.

Siehe auch

Weblinks