Verbundene Unternehmen
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Alle Unternehmen, an denen ein Unternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen umgekehrt zu mehr als 50 % an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, gilt es ebenfalls als verbunden. Bei Einzelunternehmen gilt: Alle Firmen des Inhabers sind verbundene Unternehmen. Als Gruppenumsatz wird der konsolidierte Umsatz aller verbundenen Unternehmen bezeichnet. Die Innenumsätze beteiligter Unternehmen zählen nicht mit. Der Umsatz von Kapitalbeteiligungsgesellschaften wird nicht einbezogen, weil die Beteiligung befristet ist.
Quelle
- KfW-Glossareinträge T-Z - abgerufen: 24.12.2010