Sicherheiten (bankübliche)
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Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z. B.
- Grundschulden
- Sicherungsübereignung von Maschinen
- Forderungen
- Bürgschaften, z. B. von Bürgschaftsbanken, Privatpersonen oder
- privates Vermögen.
Quelle
- KfW-Glossareinträge N-S - abgerufen: 23.12.2010