Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom [[ZVDH]] vom 01-2010:
Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom [[ZVDH]] von 01-2010:


"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."
"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung''' stellt eine [[Unterdeckung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."

Version vom 23. Mai 2024, 15:05 Uhr

Die Naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung ist eine alte Definition vom ZVDH von 01-2010:

"Eine naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung stellt eine Unterdeckung dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. Nageldichtmaterial, gesichert ist."

Mit der Novelle 04-2024 hat sich die Bezeichnung geändert in:

  • Verklebte Unterdeckung / Unterspannung mit Nageldichtband

Siehe auch

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