München - Bauzentrum München: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Januar 2010, 06:24 Uhr
Auzug aus: Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) und Münchner Qualitätsstandard
Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) und Münchner Qualitätsstandard
Förderrichtlinien FES - Formblatt mit Anforderungen Münchner Qualitätsstandard - Antragsformular FES
Mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) unterstützt die Landeshauptstadt München seit 1989 die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger um Energiesparmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Anträge auf finanzielle Förderung können für folgende Maßnahmen gestellt werden:
Qualitätssteigernde Sanierungskonzepte und Baubegleitung
- Sanierungskonzept „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
- Sanierungskonzept „100%ige Wärme-Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern bei niedrigem Wärmeenergiebedarf“
- Nachhaltigkeitsbonus für zusätzliches Sanierungskonzept „Barrierefreiheit“
- Qualitätssichernde Baubegleitung
Wärmedämmung an Wohngebäuden
- Außenwände und Fenster
- Münchner Standard „Niedriger Wärmeenergiebedarf“
- Passivhäuser
Maßnahmen zur rationellen Wärmeerzeugung und -verteilung
- Neuanschluss an die Fernwärme
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen
- Austausch von elektrischen Speicherheizsystemen (Nachtspeicherheizungen)
Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie
- Thermische Solaranlagen
Sondermaßnahmen
nach Einzelfallentscheidung, Beispiele siehe Richtlinie
Sonderförderung Biomasse
- Holzpellet-Feuerung
- Holzpellet-Solarthermie Kombination
weitere Infos der Stadt zum Thema
Stand
15.01.2010