Modellvorhaben "Niedrigenergiehaus im Bestand": Unterschied zwischen den Versionen
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===Förderung=== | ===Förderung=== | ||
Gefördert wir die energetische [[Sanierung|Modernisierung]] von Wohnimmobilien im Rahmen des Modellvorhabens "Niedrigenergiehaus im Bestand". Gefördert werden energetische [[Sanierung]]smaßnahmen, wie z.B. der Austausch der Fenster oder der Heizung, Dämmmaßnahmen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] um 50 % zu unterschreiten. | |||
Gefördert wir die energetische Modernisierung von Wohnimmobilien im Rahmen des Modellvorhabens "Niedrigenergiehaus im Bestand". Gefördert werden energetische | |||
===Art und Höhe der Förderung=== | ===Art und Höhe der Förderung=== | ||
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===Förderbedingungen=== | ===Förderbedingungen=== | ||
- Pro Eigentümer kann die Sanierung von einem Objekt gefördert werden. | - Pro Eigentümer kann die [[Sanierung]] von einem Objekt gefördert werden. | ||
- Das Vorhaben muss durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleitet werden. | - Das Vorhaben muss durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleitet werden. | ||
- Mit den Modernisierungsmaßnahmen soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | - Mit den [[Sanierung|Modernisierungsmaßnahmen]] soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. | ||
- Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | - Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. | ||
- Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine | - Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine [[Thermografie]]-Untersuchung nach der [[Sanierung]] durchgeführt werden. | ||
Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien. | Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien. | ||
===Antragsberechtigte=== | |||
Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern. | |||
===Kumulierbarkeit=== | |||
Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen. Die Summe der Förderungen darf die Höhe der Aufwendungen nicht übersteigen. | |||
===Antragsstellung=== | |||
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Chausseestraße 128a, 10115 Berlin | |||
Tel: (030) 72 61 65-660, Fax: (030) 72 61 65-699, E-Mail: info@neh-im-bestand.de | |||
Anträge sind an die regionalen Partner zu stellen, eine Liste finden Sie unter [http://www.neh-im-bestand.de www.neh-im-bestand.de] | |||
===Stand=== | |||
10.05.2007 | |||
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2010, 18:52 Uhr
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