ÖNORM B 8110: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese ÖNORM ist für die bauphysikalische Planung von Gebäuden und für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bestehender Gebäude bezüglich der Feuchtigkeitsbeanspruchung aus dem Gebäudeinneren anzuwenden. Der rechnerische Nachweis ist gemäß den Abschnitten 7 und 8 zu führen. Für Bauteile gemäß Abschnitt 10 kann ein rechnerischer Nachweis der Kondensation im Bauteil, für Baukonstruktionen gemäß den Beiblättern 2 und 3 zu dieser ÖNORM darf der rechnerische Nachweis für die Vermeidung von Oberflächenkondensation und Schimmelbildung entfallen. Gebäude mit Sonderkonstruktionen, wie z.B. mit Porenlüftung, sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Diese ÖNORM enthält im Abschnitt 6 auch Hinweise über die Innenluftbedingungen, die der Berechnung unter Beachtung der Raumwidmung zu Grunde zu legen sind und deren Einhaltung bzw. Begrenzung insbesondere für den Benutzer von Bedeutung ist. Für Wohnungen und Räume vergleichbarer Raumwidmung sind die Innenluftbedingungen in 6.1 festgelegt. Auf diese sollte in Informationsblättern für Wohnungsbenutzer in näher erläuternder Form hingewiesen werden (siehe Beiblatt 4). Die Angaben dieser ÖNORM basieren auf bzw. stehen in Übereinstimmung mit ÖNORM EN ISO 13788.  
Diese '''ÖNORM''' ist für die bauphysikalische Planung von Gebäuden und für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bestehender Gebäude bezüglich der Feuchtigkeitsbeanspruchung aus dem Gebäudeinneren anzuwenden. Der rechnerische Nachweis ist gemäß den Abschnitten 7 und 8 zu führen. Für Bauteile gemäß Abschnitt 10 kann ein rechnerischer Nachweis der Kondensation im Bauteil, für Baukonstruktionen gemäß den Beiblättern 2 und 3 zu dieser ÖNORM darf der rechnerische Nachweis für die Vermeidung von Oberflächen[[kondensat]]ion und [[Schimmel]]bildung entfallen. Gebäude mit Sonderkonstruktionen, wie z.B. mit Porenlüftung, sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Diese ÖNORM enthält im Abschnitt 6 auch Hinweise über die Innenluftbedingungen, die der Berechnung unter Beachtung der Raumwidmung zu Grunde zu legen sind und deren Einhaltung bzw. Begrenzung insbesondere für den Benutzer von Bedeutung ist. Für Wohnungen und Räume vergleichbarer Raumwidmung sind die Innenluftbedingungen in 6.1 festgelegt. Auf diese sollte in Informationsblättern für Wohnungsbenutzer in näher erläuternder Form hingewiesen werden (siehe Beiblatt 4). Die Angaben dieser ÖNORM basieren auf bzw. stehen in Übereinstimmung mit ÖNORM EN ISO 13788 [s. [[DIN EN ISO 13788]]].  


===Quelle===
===Quelle===

Version vom 25. März 2010, 17:16 Uhr

Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz

ÖNORM B 8110-2:2003 07 01

Zusammenfassung:

Diese ÖNORM ist für die bauphysikalische Planung von Gebäuden und für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bestehender Gebäude bezüglich der Feuchtigkeitsbeanspruchung aus dem Gebäudeinneren anzuwenden. Der rechnerische Nachweis ist gemäß den Abschnitten 7 und 8 zu führen. Für Bauteile gemäß Abschnitt 10 kann ein rechnerischer Nachweis der Kondensation im Bauteil, für Baukonstruktionen gemäß den Beiblättern 2 und 3 zu dieser ÖNORM darf der rechnerische Nachweis für die Vermeidung von Oberflächenkondensation und Schimmelbildung entfallen. Gebäude mit Sonderkonstruktionen, wie z.B. mit Porenlüftung, sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Diese ÖNORM enthält im Abschnitt 6 auch Hinweise über die Innenluftbedingungen, die der Berechnung unter Beachtung der Raumwidmung zu Grunde zu legen sind und deren Einhaltung bzw. Begrenzung insbesondere für den Benutzer von Bedeutung ist. Für Wohnungen und Räume vergleichbarer Raumwidmung sind die Innenluftbedingungen in 6.1 festgelegt. Auf diese sollte in Informationsblättern für Wohnungsbenutzer in näher erläuternder Form hingewiesen werden (siehe Beiblatt 4). Die Angaben dieser ÖNORM basieren auf bzw. stehen in Übereinstimmung mit ÖNORM EN ISO 13788 [s. DIN EN ISO 13788].

Quelle