Deutsches Institut für Bautechnik: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)''' ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:
Das '''Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)''' ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:
* Erteilung [[ETA|europäischer technischer Zulassung]]en für Bauprodukte und -systeme,
* Erteilung [[ETA|europäischer technischer Zulassung]]en (ETA) für Bauprodukte und -systeme,
* Erteilung [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten,
* Erteilung [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] (abZ) für Bauprodukte und Bauarten,
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des [[Ü-Zeichen]]s und der [[CE-Kennzeichnung]] von Bauprodukten,
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des [[Ü-Zeichen]]s und der [[CE-Kennzeichnung]] von Bauprodukten,
* Bekanntmachung der [[Bauregelliste]]n A und B und der Liste C für Bauprodukte.
* Bekanntmachung der [[Bauregelliste]]n A und B und der Liste C für Bauprodukte.

Version vom 3. Mai 2010, 17:10 Uhr

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).

Quelle