Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.bmu.de/gesundheit_und_umwelt/doc/2663.php Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden]
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Version vom 6. Mai 2010, 13:49 Uhr

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (englisch: PAH = polycyclic aromatic hydrocarbons) und bezeichnet eine Stoffgruppe mit mehreren hundert Einzelverbindungen. Ihr chemisches Merkmal sind mindestens zwei direkt aneinander gebundene Benzolringe. PAK entstehen bei der Erhitzung bzw. Verbrennung von organischen Materialien unter Sauerstoffmangel (Pyrolyse - unvollständige Verbrennung).

Vorkommen

In Erdöl sind PAK von Natur aus enthalten. Sie kommen aber auch in Gemüse, geräucherten, gegrillten und gebratenen Fleischprodukten und im Tabakrauch vor. In Gebäuden sind PAK hauptsächlich zu finden in:

  • teer- und pechhaltigen Klebstoffen und Farben unter Holzparkett und Hirnholzfußboden
  • teerhaltige Beschichtung (innen) von Trinkwasserleitungen
  • Bitumenerzeugnissen (zum Teil asbesthaltig)
  • Asphalt-Fußbodenbelägen (Gussasphalt, Hochdruckplatten)
  • Bitumierten Dichtungs- und Dachbahnen
  • Bitumenlösungen, Bitumenvergussmassen, Bitumenlacken, Bitumenemulsionen

Gesundheitsgefährdung

Zahlreiche PAK sind nachweislich krebserzeugend, auch die Leitsubstanz der PAK, das Benzo(a)pyren (BaP) bzw. insbesondere solche aus vier und mehr Benzolringen (Ausnahme: Phenanthren). Außerdem wirken viele PAK giftig auf das Immunsystem und die Leber, schädigen das Erbgut und reizen die Schleimhäute.

Für den Kleber- und Hausstaubgehalt hat eine Expertenkommission beim Umweltbundesamt 1998 Empfehlungswerte für die Benzo(a)pyren (BaP)-Konzentrationen als PAK-Leitsubstanz herausgegeben, die auch von den Baubehörden (ARGEBAU) übernommen wurden. Danach sollen bei Konzentrationen über 10 mg/kg BaP im Kleber unter Berücksichtigung des Parkettzustandes Hausstaubkonzentrationsmessungen durchgeführt werden. Bei Überschreiten eines BaP-Gehaltes von 100 mg/kg Staub (abgelagerter Staub, bei der Probenahme nicht älter als eine Woche) sollen in Schulen expositionsmindernde Maßnahmen erfolgen (Deutsches Institut für Bautechnik, „PAK-Hinweise“ vom Juni 2000).

Siehe auch

Literatur

Quellen