Erhöhte Anforderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Zuordnung der Zusatzmaßnahmen<sup>1</sup> der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen | Zuordnung der Zusatzmaßnahmen<sup>1</sup> der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen | ||
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4) gem. [[Produktdatenblatt für Unterspannbahnen]] Erfüllung der Pkte: Widerstand gegen Schlagregen, Erhöhte Anforderung zur Alterung, Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung.<br /> | 4) gem. [[Produktdatenblatt für Unterspannbahnen]] Erfüllung der Pkte: Widerstand gegen Schlagregen, Erhöhte Anforderung zur Alterung, Eignung als Werkstoff für Behelfsdeckung.<br /> | ||
5) [[Unterdeckplatte]]n [UDP] sind entspr. dem "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen]]" einzuordnen. | 5) [[Unterdeckplatte]]n [UDP] sind entspr. dem "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1|Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen]]" einzuordnen. | ||
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Version vom 8. Juni 2010, 16:06 Uhr
Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, herausgegeben vom ZVDH.
Grundlagen mit Neuerungen - gütig ab Januar 2010
Bei erhöhten Anforderungen und Beanspruchungen an die Dachdeckung sind Zusatzmaßnahmen erforderlich. Diese ergeben sich aus:
- Dachneigung: Sofern die Regeldachneigung (in Abhängigkeit von Dachziegel- und Dachsteinform) unterschritten wird.
- konstruktive Beanspruchungen: Stärke der Dachflächengliederung, spezielle Dachformen, lange Sparren
- Nutzung: Wohnzwecke erfordern Zusatzmaßnahmen, unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen.
- klimatische Verhältnisse: besondere, extreme Standorte und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse
- örtliche Bestimmungen: Landesbauordnung, bauaufsichtl. Vorschriften, lokale Verordnungen, Denkmalschutzvorgaben.
Die Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken gilt als 2 weitere "erhöhte Anforderungen".
Zusatzmaßnahmen
Die neue Definition "naht- und perforationsgesicherten Unterspannung / - Unterdeckung" erfordert das Ab- oder Verkleben der Bahn / Platten; und teilweise die zusätzliche Nageldichtung.
Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten Regeldachneigungen und Anforderungen.
Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange Sparren, Dachgauben, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.
Systeme, z.B. Wärmedämmsysteme, die nicht in Tabelle 1 enthalten sind, jedoch die Funktion einer Unterspannung, Unterdeckung oder Unterdaches erfüllen, müssen einer Klasse (gemäß Herstellerangaben) zugeordnet werden.
Das Zubehör muss den Anforderungen der Produktdatenblätter entsprechen.
Die neue Zuordnung in 6 Klassen findet sich hier: Merkblatt für ... - Tabelle 1