EU - Energie Konjunkturbelebung: Unterschied zwischen den Versionen

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09/2009
: 09/2009
 


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 31. August 2010, 11:23 Uhr

Auszug aus: Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich


Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur; Konjunktur
  • Fördergebiet: Bund
  • Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
  • Ansprechpartner: Europäische Kommission


Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:

  • Gas- und Strominfrastrukturen,
  • Offshore-Windenergie und
  • Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuschüsse beträgt für

  • Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-Windenergie höchstens 50% der förderfähigen Kosten,
  • Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten.

Budget

Für die Durchführung des Programms sind in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen, davon

  • 2,365 Mrd. EUR für Gas- und Strominfrastrukturen,
  • 565 Mio. EUR für Offshore-Windenergie und
  • 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
28, Rue Demot
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31. Zeitrahmen Das Programm soll in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt werden.

Wichtige Hinweise

Die Europäische Kommission hat am 18. Mai eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu dem Programm veröffentlicht. Vorschläge konnten bis zum 15. Juli 2009 eingereicht werden. Die Kommission rechnet damit, dass die ersten Finanzhilfevereinbarungen und entsprechenden Beschlüsse vor Jahresende unterzeichnet werden.


Quelle

Stand
09/2009


Siehe auch