KfW Energieeffizienzberatung (EEB) für Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - A (237, 247)]]
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* [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - B (238, 248)]]
* [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm - B (238, 248)]]

Version vom 31. August 2010, 14:22 Uhr

Auzug aus: KfW - Energieeffizienzberatung

Ein Programm der KfW-Mittelstandsbank:

Energieeffizienzberatung (EEB)

Mit Energie aktiv werden

Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt? Sie wollen Ihren Energieverbrauch senken? Entdecken Sie ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen! Sie profitieren von umfassender, professioneller Beratung zur Energieeffizienz, gefördert durch die KfW: Finden Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Werden Sie aktiv!

Ihre Vorteile

  • Zuschuss zu den Beraterkosten
  • konkrete Sparmöglichkeiten erkennen
  • Informationslücken schließen
  • mit kleinen Schritten viel erreichen

Sie profitieren von diesem Programm als Freiberufler und privatwirtschaftliches in- oder ausländisches Unternehmen. Wichtig ist, dass Sie die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen und die Beratung für einen Standort in Deutschland in Anspruch nehmen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei einem Regionalpartner der KfW.

Nicht gefördert werden

Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie Stiftungen, Institutionen und Vereine, die überwiegend gemeinnützig tätig sind.

Außerdem können Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben nicht gefördert werden. Nicht förderfähig sind Beratungen

  • für Erweiterungen oder Neubau von Gewerbeimmobilien
  • für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden
  • die sich auf die Untersuchung des Fahrzeugbestandes beziehen
  • die gutachterliche Stellungnahmen ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch beinhalten
  • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden
  • mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Maßnahmen

Ein Energieberater analysiert im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen. In einem zweiten Schritt, der Detaillberatung, erhalten Sie ganz konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne zur effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung.

Initialberatung

Im Rahmen der Initialberatung identifizieren Sie mit ihrem Energieeffizienzberater auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und einer Betriebsbesichtigung die Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung dokumentiert Ihr Berater in einem standardisierten Abschlussbericht. Dieser umfasst alle Aspekte des Energiebedarfs und Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen:

  • eine Beschreibung der Ausgangssituation
  • die Beschreibung bestehender Mängel
  • Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

Detailberatung

In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft und ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet. Die Bereiche in Ihrem Unternehmen mit den größten energetischen Schwachstellen und größten Effizienzpotenzialen, werden zuerst behandelt. Der schriftliche Abschlussbericht umfasst folgende Details:

  • Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Ist-Zustand auf Basis aktueller Energiebedarfsberechnungen
  • Schwachstellen und Einsparpotenziale
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
  • Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • wirtschaftliche Bewertung der Vorschläge
  • konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Die von Ihrem Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen können Sie mit einem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms - Programmteil B - Sonderfonds (238, 248) zinsgünstig finanzieren.

Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten

Wenn Sie verschiedene Beratungsförderungen in Anspruch nehmen, müssen sich deren Inhalte unterscheiden.

Konditionen

Wie hoch ist der Zuschuss?

Höchstens förderfähig ist ein Tageshonorar von 800 Euro. Auf diesen Wert bezieht sich die Berechnung des Zuschusses.

Für die Initialberatung erhalten Sie einen Zuschuss von 80 % des förderfähigen Tageshonorars, höchstens 640 Euro pro Tag. Gefördert werden bis zu zwei Tagewerke á 8 Stunden.

Für die Detailberatung erhalten Sie einen Zuschuss von 60 % des förderfähigen Tageshonorars von höchstens 480 Euro pro Tag. Gefördert werden bis zu zehn Tagewerke á 8 Stunden.

Zuschüsse für beide Abschnitte der Beratung können Sie einmal je Standort in Anspruch nehmen.

Welche Kosten trägt das Unternehmen?

Weitergehende Kosten wie ein höheres Tageshonorar oder zusätzliche Tagewerke tragen Sie selbst.

Außerdem zahlen Sie gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten des Beraters und die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag.

Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Bruttosumme fördern lassen, so lange der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist.


Weblinks

Stand
31.08.2010


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