Zweischaliges Mauerwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verblendschale wird mit Draht-, Dübelankern an der Hintermauerschale befestigt. Der Schalenabstand ist gemäß [[DIN 1053]] auf höchstens 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich. | |||
Zweischalige Wände sind ferner gemäß [[DIN 1053]] zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit | Zweischalige Wände sind ferner gemäß [[DIN 1053]] zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit |
Aktuelle Version vom 26. Oktober 2010, 14:18 Uhr
Beim zweischaligen Mauerwerk (auch Verblender, Vormauer, Klinkerfassade) handelt es sich um eine nicht tragende Vorsatzmauer (Vormauerschale) vor einem tragenden Mauerwerk (Hintermauerschale) die den Witterungsschutz übernimmt. Die Vorsatzmauer besteht in der Regel aus 9 bis 11,5 cm dickem Verblendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Klinker, Kalksandstein- oder Betonsteinverblendern.
Die Verblendschale wird mit Draht-, Dübelankern an der Hintermauerschale befestigt. Der Schalenabstand ist gemäß DIN 1053 auf höchstens 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich.
Zweischalige Wände sind ferner gemäß DIN 1053 zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit
- Kerndämmung - vollständige Hohlraumfüllung
- Wärmedämmung und min. 4 cm Luftschicht
- nur Luftschicht
Letzteres ist auf Grund aktueller Wärmeschutzanforderungen allenfalls noch im Altbaubestand zu finden.