KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen
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;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 10,0 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)]]: Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Programm 151]] oder direkt abfragen. <br /> Tilgungszuschuß für {{PAGENAME}} neu ab 01.07.10: 10,0 % <br /> Keine Kombination mit [[KfW Programm 152|KfW Programm 152]], [[KfW Programm 153|153]], [[KfW Programm 154|154]], [[KfW Programm 430|430]] und [[KfW Programm 431|431]] für dieselbe Wohneinheit. <br /> Für andere [[Sanierung]]s- , [[Modernisierung]]sarbeiten: [[KfW Programm 141|KfW Programme 141]] oder [[KfW Programm 155|155]]. <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]]. | ||
;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br /> Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination". | ;[[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)]]: Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in [[KfW Programm 151|KfW Programm 151]], [[KfW Programm 153|152]]) für {{PAGENAME}}: <br /> neu ab 01.07.10: 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit. <br /> Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages. <br /> Kombination mit [[KfW Programm 431]] möglich. Keine Kombination mit [[KfW Programm 151]], [[KfW Programm 152|152]] <br /> Für Anlagen zur Nutzung [[Erneuerbare Energie|erneuerbarer Energien]]: siehe [[Marktanreizprogramm]], aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination". | ||
Version vom 19. November 2010, 16:25 Uhr
KfW-Effizienzhaus 70
Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 70 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 85 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).
Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 70 zuordnen:
KfW Fördermittel - Neubau
- KfW Energieeffizient Bauen (153)
- Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für KfW-Effizienzhaus 70: kein Tilgungszuschuss
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 154 für dieselbe Wohneinheit.
KfW Fördermittel - Altbau
- KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151)
- Kredit bis 75.000,- EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 151 oder direkt abfragen.
Tilgungszuschuß für KfW-Effizienzhaus 70 neu ab 01.07.10: 10,0 %
Keine Kombination mit KfW Programm 152, 153, 154, 430 und 431 für dieselbe Wohneinheit.
Für andere Sanierungs- , Modernisierungsarbeiten: KfW Programme 141 oder 155.
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm.
- KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
- Zuschuss für Selbstfinanzierer (alternativ zur Kreditfinanzierung in KfW Programm 151, 152) für KfW-Effizienzhaus 70:
neu ab 01.07.10: 15 % förderfähiger Kosten, bis 11.250 EUR pro Wohneinheit.
Kombination gem. "10 %-Regel": Summe anderer Zuschüsse/Zulagen größer als 10 % förderfähiger Kosten => anteilige Kürzung des Zuschussbetrages.
Kombination mit KfW Programm 431 möglich. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152
Für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien: siehe Marktanreizprogramm, aber keine Kombination bei Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination".
- KfW Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
- - Sachverständigen-Baubegleitung in der Sanierungsphase: Zuschuss: 50 % der Kosten, bis 2.000 Euro pro Vorhaben
- Abbau / Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen: 150 EUR pro Gerät. Voraussetzg.: Anschluss förderf. Heizungsanlage gem. Progr.151, 152, 430 od. Marktanreizprogr..
- Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen: 25 % der Kosten.
Voraussetzung: Kombination mit KfW Programm 151, 152 und 430.
Siehe auch
- Bund, D - Förderprogramme - Übersicht
- KfW-Förderangebot für Privatkunden - Übersicht
- Energiestandards - Übersicht
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 130