Chlornaphthaline: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Bewertung von Chlornaphthalinen wurde vom damaligen [[Bundesgesundheitsamt]] ein Richtwert I von 20 μg/m³ und ein Richtwert II von | Zur Bewertung von Chlornaphthalinen wurde vom damaligen [[Bundesgesundheitsamt]] ein Richtwert I von 20 μg/m³ und ein Richtwert II von |
Version vom 19. November 2010, 18:48 Uhr
Bis in die 1970er-Jahre hinein wurden Chlornaphthaline bei der Herstellung verleimter Holzwerkstoffe, vor allem Spanplatten, als Holzschutzmittel verwendet. Die Spanplatten wurden als Fußbodenplatten und in geringem Maße als Wand- und Deckenplatten sowie in Containern, in denen u.a. Kindertagesstätten und Vorschulen untergebracht waren, eingesetzt. Die Gemische bestanden überwiegend aus Mono- und Dichlornaphthalinen. Chlornaphthaline fielen durch ihren typischen muffigen Geruch auf.
Zur Bewertung von Chlornaphthalinen wurde vom damaligen Bundesgesundheitsamt ein Richtwert I von 20 μg/m³ und ein Richtwert II von 200 μg/m³ vorgeschlagen. Bei der hygienischen Bewertung chlornaphthalinbelasteter Innenräume ist auch die von den Substanzen ausgehende Geruchsbelästigung zu berücksichtigen. Für die Monochlornaphthaline werden Geruchsschwellenwerte im Bereich von 4–10 μg/m³ genannt.
Quelle