Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2010, 13:21 Uhr
Eine Wohneigentümergemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich.
Quelle
- KfW-Glossareinträge T-Z - abgerufen: 27.12.2010