Anlagen-Contracting: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Dezember 2010, 21:07 Uhr
Förderung für Contracting-Geber
Im Bereich der Umweltinvestitionen nehmen Contractingmodelle einen immer größeren Stellenwert ein.
Vertragsparteien sind:
- Contracting-Nehmer als auftraggebende Leistungsempfänger und
- Contracting-Geber als Lieferanten von z. B. Wärme oder Strom.
Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb von Versorgungsanlagen erfolgen durch den Dienstleister, den Contracting-Geber (Contractor). Über eine vertraglich festgelegte Laufzeit beliefert der Contractor gegen ein Entgelt den Contracting-Nehmer (Auftraggeber) mit Nutzenergie (Strom, Wärme, Kälte). Das Anlagen-Contracting wird auch häufig als Energieliefer-Contracting bezeichnet. Die Spezialisierung des Contracting-Gebers generiert Kostenvorteile.
In einigen KfW Förderkreditprogrammen sind Contracting-Geber antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen. Zusätzlich zu den jeweiligen programmspezifischen Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
- der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.
Quelle
- KfW-Glossareinträge A-C - abgerufen: 29.12.2010