Anlagen-Contracting: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Dezember 2010, 21:07 Uhr

Förderung für Contracting-Geber

Im Bereich der Umweltinvestitionen nehmen Contractingmodelle einen immer größeren Stellenwert ein.

Vertragsparteien sind:

  • Contracting-Nehmer als auftraggebende Leistungsempfänger und
  • Contracting-Geber als Lieferanten von z. B. Wärme oder Strom.

Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb von Versorgungsanlagen erfolgen durch den Dienstleister, den Contracting-Geber (Contractor). Über eine vertraglich festgelegte Laufzeit beliefert der Contractor gegen ein Entgelt den Contracting-Nehmer (Auftraggeber) mit Nutzenergie (Strom, Wärme, Kälte). Das Anlagen-Contracting wird auch häufig als Energieliefer-Contracting bezeichnet. Die Spezialisierung des Contracting-Gebers generiert Kostenvorteile.

In einigen KfW Förderkreditprogrammen sind Contracting-Geber antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen. Zusätzlich zu den jeweiligen programmspezifischen Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
  • der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.


Quelle