Zusatzmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.
(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.
(7) [[Vermörtelungen / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub.





Version vom 24. Juni 2007, 19:28 Uhr

Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks abhängig von der Anzahl der erhöhte Anforderungen Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.


Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"

Allgemeines

- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn erhöhte Anforderungen an die Dachdeckung gestellt werden.

- Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind.

- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart:


Zuordnung von Zusatzmaßnahmen

(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.

(2)Wasserdichte Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um mehr als 10° unterschritten wird und erhöhte Anforderungen gegeben sind.

(3) Regensichere Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um 6° bis 10° unterschritten wird.

(4) Unterdeckungen oder Unterspannungen sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung bis zu 6° unterschritten wird. Liegen erhöhte Anforderungen vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.

(5) Eine Unterspannung gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:

  • bei Unterschreitung der Regeldachneigungbis zu 6° in Abhänigkeit der erhöten ANforderungen
  • bei Einhaltung der Regeldachneigung wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der Regeldachneigungohne erhöhte Anforderungen kann eine Unterspannungals zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden.

(6) Docken sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.

(7) Vermörtelungen / Innenverstrich von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub.


Form Deckungsart Regeldachneigung
Dachziegel mit Verfalzung
mehrfache Ringverfalzung Flachdachziegel Einfachdeckung 22°
unterbrochene Ringverfalzung Doppelmuldenfalz- / Reformziegel Einfachdeckung 30°
Verschiebefalz Einfachdeckung 30°
Seitenverfalzung Einfachdeckung 35°
.
Dachziegel ohne Verfalzung
Seitenverfalzung Krempziegel Einfachdeckung 35°
gewölbt Hohlpfanne Aufschnittdeckung 35°
gewölbt Hohlpfanne Vortschnittdeckung 40°
gewölbt Mönch und Nonne Einfachdeckung 40°
eben Biberschwanzziegel Doppel- und Kronendeckung 30°
eben Biberschwanzziegel Einfachdeckung mit Spließen 40°