Zusatzmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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(2)[[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind. | (2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind. | ||
(3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird. | (3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird. | ||
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(7) [[Vermörtelungen / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub. | (7) [[Vermörtelungen / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub. | ||
(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigendlichen Dacheindeckung zu sichern. | |||
(9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in Abhänigkeit der erhöhten ANforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen | |||
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|| || ''' | || || '''Dachneigung''' || '''keine weitere erhöhte Anforderung''' || '''eine weitere erhöhte Anforderungen''' ||'''zwei weitere erhöhte Anforderungen''' || '''drei weitere erhöhte Anforderung''' | ||
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||''Dachziegel mit Verfalzung'' | ||''Dachziegel mit Verfalzung'' | ||
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|| verschweißte oder verklebte Unterdeckung | |||
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|| wasserdichtes Unterdach | |||
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Version vom 24. Juni 2007, 19:41 Uhr
Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks abhängig von der Anzahl der erhöhte Anforderungen Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.
Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"
Allgemeines
- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn erhöhte Anforderungen an die Dachdeckung gestellt werden.
- Auch bei Einhaltung der Regeldachneigung sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind.
- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart:
Zuordnung von Zusatzmaßnahmen
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.
(2) Wasserdichte Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um mehr als 10° unterschritten wird und erhöhte Anforderungen gegeben sind.
(3) Regensichere Unterdächer sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung um 6° bis 10° unterschritten wird.
(4) Unterdeckungen oder Unterspannungen sind immer dann anzuordnen, wenn die Regeldachneigung bis zu 6° unterschritten wird. Liegen erhöhte Anforderungen vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.
(5) Eine Unterspannung gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:
- bei Unterschreitung der Regeldachneigungbis zu 6° in Abhänigkeit der erhöten ANforderungen
- bei Einhaltung der Regeldachneigung wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der Regeldachneigungohne erhöhte Anforderungen kann eine Unterspannungals zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden.
(6) Docken sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.
(7) Vermörtelungen / Innenverstrich von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub.
(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigendlichen Dacheindeckung zu sichern.
(9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in Abhänigkeit der erhöhten ANforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen
Dachneigung | keine weitere erhöhte Anforderung | eine weitere erhöhte Anforderungen | zwei weitere erhöhte Anforderungen | drei weitere erhöhte Anforderung | |
Dachziegel mit Verfalzung | |||||
>= Regeldachneigung | - | Unterspannung | Unterspannung | überlappte oder verfalzte Unterdeckung | |
>= Regeldachneigung - 6° | Unterspannung | Unterspannung | überlappte oder verfalzte Unterdeckung | verschweißte oder verklebte Unterdeckung | |
>= Regeldachneigung - 10° | regensicheres Unterdach | regensicheres Unterdach | regensicheres Unterdach | wasserdichtes Unterdach | |
< Regeldachneigung - 10° | regensicheres Unterdach | wasserdichtes Unterdach | wasserdichtes Unterdach | wasserdichtes Unterdach | |