EU - Wettbewerb Innovation - Intelligente Energie - Europa II: Unterschied zwischen den Versionen
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Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; | Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 26 vom 28. Januar 2011, S. 34. | ||
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Version vom 16. Februar 2011, 17:09 Uhr
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Spezifisches Programm "Intelligente Energie - Europa II"
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Forschung & Innovation (themenspezifisch); Infrastruktur
- Fördergebiet: Bund
- Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
- Ansprechpartner: Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation (EACI); Europäische Kommission
Übersicht
Ziel und Gegenstand
„Intelligente Energie – Europa II“ ist Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP).
Das Programm ist auf Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und Durchsetzung von bereits marktfähigen und erprobten Techniken ausgerichtet, denen zur Marktakzeptanz und Marktdurchdringung noch wesentliche Barrieren im Weg stehen.
„Intelligente Energie – Europa II“ gliedert sich in drei Teilbereiche:
- Energieeffizienz und rationelle Nutzung von Energie (SAVE): Förderung der Energieeffizienz und der rationellen Nutzung von Energie, insbesondere im Bauwesen und in der Industrie.
- Neue und erneuerbare Energiequellen (ALTENER): Förderung von erneuerbaren Energiequellen für die zentrale und die dezentrale Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte. Integration neuer und erneuerbarer Energiequellen in das lokale Umfeld und in die Energiesysteme.
- Energie im Verkehrswesen (STEER): Förderung von Initiativen zu allen energiespezifischen Aspekten des Verkehrswesens und zur Diversifizierung der Kraftstoffe.
Gefördert werden auch integrierte Aktionen, die mehrere Teilbereiche berühren.
Antragsberechtigte
Antrags- und teilnahmeberechtigt sind
- öffentliche und private Organisationen (Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen),
- alle am Energiemarkt beteiligten Einrichtungen und Personen (Erzeuger, Vertreiber, Verbraucher, Behörden) aus den Mitgliedsstaaten der EU, den EWR-Staaten und Kroatien.
Voraussetzungen
An einem Projekt müssen mindestens drei unabhängige juristische Personen aus drei verschiedenen Ländern beteiligt sein. Maßnahmen, für die Finanzhilfen gewährt werden, müssen mindestens zu den für jede Maßnahmenart festgelegten Mindestsätzen kofinanziert werden. Der finanzielle Beitrag der EU zur Erstattung förderfähiger Kosten darf nicht zu einem Gewinn führen.
Budget
Das Gesamtbudget für das Programm „Intelligente Energie – Europa II“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 beträgt 727,3 Mio. EUR.
Für das Arbeitprogramm 2010 stehen ca. 103,5 Mio. EUR zur Verfügung. Davon sind ca. 55,77 Mio. EUR für Finanzhilfen und ca. 16,75 Mio. EUR für Ausschreibungen vorgesehen.
15 Mio. EUR werden für die Fortführung der ELENA-Fazilität gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellt.
Art und Höhe der Förderung
Der finanzielle Beitrag der EU zu Finanzhilfen erfolgt als Erstattung der förderfähigen Kosten.
Generell gelten die folgenden Höchstgrenzen für den Beitrag der EU:
- Projekte zur Werbung und Informationsverbreitung: bis zu 75% der gesamten förderfähigen Kosten.
- Förderung im Rahmen der ELENA-Fazilität: bis zu 90% der gesamten förderfähigen Kosten.
- Maßnahmen mit Normungsgremien: bis zu 95% der gesamten förderfähigen Kosten.
- Zusätzliche Kosten für konzertierte Aktionen mit Mitgliedstaaten und anderen Teilnehmerländern werden zu 100% übernommen.
Antragsverfahren
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Ausschreibungen. Die Anträge sind unter Nutzung des Online-Einreichungssystems und unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen. Weitere Informationen zur Ausschreibung sind im Internet erhältlich.
Abgabefrist zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2011 ist der 12. Mai 2011 für alle Maßnahmentypen, mit Ausnahme der Integrierten Initiative „Gebäudewesen: Schulung und Qualifikation von Mitarbeitern in Bau und Handwerk im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien“, deren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen am 15. Juni 2011 endet. .
Weiterführende Informationen:
- Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation (EACI)
- 1, Place Madou
- B-1210 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Fax (00 32 2) 2 92 18 92
- E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu
- Internet: http://ec.europa.eu/eaci
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Energie
- 24–28, Rue J.-A. Demot
- B-1040 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Fax (0032 2) 2 98 79 50
- Internet: http://ec.europa.eu/dgs/energy/
Quelle
Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 310 vom 9. November 2006, S. 15; Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 26 vom 28. Januar 2011, S. 34.
Zeitrahmen
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Wichtige Hinweise
Weitere Informationen zum Programm „Intelligente Energie – Europa II“ sind im Internet unter http://ec.europa.eu/energy/intelligent/ erhältlich.
Quelle
- Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - Spezifisches Programm "Intelligente Energie - Europa II" - abgerufen: 16.02.2011