Schornstein: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Durchdringungen von Dachkonstruktionen''' sind abzudichten um die darunter liegende Konstruktion vor Schäden zu schützen. | |||
sind abzudichten um die darunter liegende Konstruktion vor Schäden zu schützen. | |||
Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und auch die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 stellen u.a. die Anforderungen an Schornsteine und deren angrenzenden Bauteile. Es gilt äußere Formen, Mindestabmessungen, Materialien und deren Brennbarkeit zu berücksichtigen. Die MFeuV ist in entsprechendes Landesrecht umgesetzt worden.<br /> | Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und auch die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 stellen u.a. die Anforderungen an Schornsteine und deren angrenzenden Bauteile. Es gilt äußere Formen, Mindestabmessungen, Materialien und deren Brennbarkeit zu berücksichtigen. Die MFeuV ist in entsprechendes Landesrecht umgesetzt worden.<br /> | ||
Auf Grund der erhöhten Materialtemperatur eines Schornsteins (max. 85°C bei Nennleistung und max. 100°C bei Rußbrand) gibt es für an den Schornstein angrenzende, brennbare Bauteile Vorgaben zum Mindestabstand. Hintergrund hierfür ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich eines voll gedämmten [[Sparren]]s, aufschaukeln könnten und es in Folge dessen zu einer Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen könnte. Daher sind hier Mindestabstände von 2 cm bzw. 5 cm vorgegeben. | Auf Grund der erhöhten Materialtemperatur eines Schornsteins (max. 85°C bei Nennleistung und max. 100°C bei Rußbrand) gibt es für an den Schornstein angrenzende, brennbare Bauteile Vorgaben zum Mindestabstand. Hintergrund hierfür ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich eines voll gedämmten [[Sparren]]s, aufschaukeln könnten und es in Folge dessen zu einer Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen könnte. Daher sind hier Mindestabstände von 2 cm bzw. 5 cm vorgegeben. | ||
'''Für den Anschluss von Bauteilen''' mit geringer Berührungsfläche, wie z.B. [[Unterdeckbahn]]en und [[Dampfbremse]]n, gibt es jedoch eine '''Ausnahmeregelung''' die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und [[DIN V 18160]]-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein. | |||
mit geringer Berührungsfläche, wie z.B. [[Unterdeckbahn]]en und [[Dampfbremse]]n, gibt es jedoch eine '''Ausnahmeregelung''' die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die [[DIN V 18160]]-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und [[DIN V 18160]]-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein. | |||
==Anschlussdetails für Bahnen== | |||
===Innendichtung=== | |||
* [[Luftdichtung mit Dampfbremsen aus Folie oder Baupappe#Anschluss Schornstein|Luftdichtung mit Dampfbremsen aus Folie oder Baupappe]] | * [[Luftdichtung mit Dampfbremsen aus Folie oder Baupappe#Anschluss Schornstein|Luftdichtung mit Dampfbremsen aus Folie oder Baupappe]] | ||
* [[Luftdichtung bei Aufdachdämmung#Anschluss Schornstein|Luftdichtung bei Aufdachdämmung]] | * [[Luftdichtung bei Aufdachdämmung#Anschluss Schornstein|Luftdichtung bei Aufdachdämmung]] | ||
===Außendichtung=== | |||
* [[Winddichtung_außen_-_Unterdachbahn#Durchdringung Schornstein|Winddichtung außen - Unterdachbahn]] | * [[Winddichtung_außen_-_Unterdachbahn#Durchdringung Schornstein|Winddichtung außen - Unterdachbahn]] | ||
Version vom 22. Februar 2011, 15:54 Uhr
Der Schornstein (Süddeutschland und Österreich: Kamin, Schweiz: Chämi) ist die Konstruktion die überwiegend der Abführung von Rauchgasen aus Heizanlagen ins Freie dient. Im Bauwesen sind Schornsteine primär gemauert und führen in der Regel von der Brandstätte senkrecht durch das Haus und über das Dach.
Da warme Luft leichter als kalte Luft ist, führt dies zum Auftrieb. Durch den "Kamineffekt" wird dieser beschleunigt, indem der Auftrieb im Schornstein (Kamin) einen Sog erzeugt, der die Verbrennung beschleunigt, Temperatur erhöht und den Auftrieb verstärkt. Höhe und innerer Querschnitt des Schornsteins werden auf Rauchgastemperatur und -menge abgestimmt.
Anschlüsse von Bahnen an Schornsteine – Abstände zu brennbaren Bauteilen
pro clima SOLITEX kann direkt mit Klebeband und/oder Kartuschenkleber an den Schornstein angeschlossen, bzw. verklebt werden. Gleiches gilt für den Anschluss von pro clima INTELLO oder pro clima DB+ auf der Raumseite. An den Schornstein können ebenso Holzfaserunterdeckplatten direkt mit dem pro clima TESCON System angeschlossen werden (Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten).
Durchdringungen von Dachkonstruktionen sind abzudichten um die darunter liegende Konstruktion vor Schäden zu schützen.
Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und auch die DIN V 18160-1:2006-01 stellen u.a. die Anforderungen an Schornsteine und deren angrenzenden Bauteile. Es gilt äußere Formen, Mindestabmessungen, Materialien und deren Brennbarkeit zu berücksichtigen. Die MFeuV ist in entsprechendes Landesrecht umgesetzt worden.
Auf Grund der erhöhten Materialtemperatur eines Schornsteins (max. 85°C bei Nennleistung und max. 100°C bei Rußbrand) gibt es für an den Schornstein angrenzende, brennbare Bauteile Vorgaben zum Mindestabstand. Hintergrund hierfür ist die Gefahr, dass sich die Temperaturen, z.B. im Bereich eines voll gedämmten Sparrens, aufschaukeln könnten und es in Folge dessen zu einer Selbstentzündung des brennbaren Baustoffes kommen könnte. Daher sind hier Mindestabstände von 2 cm bzw. 5 cm vorgegeben.
Für den Anschluss von Bauteilen mit geringer Berührungsfläche, wie z.B. Unterdeckbahnen und Dampfbremsen, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung die das direkte Anschließen an den Schornstein zulässt. Die MFeuV und die DIN V 18160-1:2006-01 erlauben in ihren jeweiligen Paragraphen (MFeuV §8 (2) 2.2 und DIN V 18160-1 Punkt 6.9.2) den Anschluss von brennbaren Bauteilen mit geringer Berührungsfläche. Die Wärmeableitung der brennbaren Bauteile darf nicht behindert sein, d.h. sie dürfen nicht zusätzlich gedämmt sein.
Anschlussdetails für Bahnen
Innendichtung
Außendichtung
- Siehe auch