Untergeordnete Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen: Carport, Scheunen, Lagerschuppen <br />
Gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] sind z.B. folgende Gebäude als '''untergeordnete Gebäude''' einzustufen:
* Carport,  
* Scheunen,  
* Lagerschuppen.
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.  
Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.  


Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. [[Erhöhte Anforderung]]) sind im Einzelfall zu vereinbaren.
Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. [[Erhöhte Anforderung]]) sind im Einzelfall zu vereinbaren.


[[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Baukonzepte]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 25. April 2011, 19:16 Uhr

Gemäß dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks sind z.B. folgende Gebäude als untergeordnete Gebäude einzustufen:

  • Carport,
  • Scheunen,
  • Lagerschuppen.

Solche Gebäude haben einen geringeren Schutzbedarf bezogen auf die Regensicherheit.

Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit (s. Erhöhte Anforderung) sind im Einzelfall zu vereinbaren.