Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

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:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.  
:sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.  
:Ausgenommen: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen
:Ausgenommen: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen
Dazu zählen aber auch: '''[[CMR-Stoff]]e''': krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. <br>
Dazu zählen aber auch: '''[[CMR-Stoff]]e''': krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe. <br />
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.


Zusammenfassung weiterer Begrifflichkeiten:
Zusammenfassung weiterer Begrifflichkeiten:
;CAS-Nummern:In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können.
;[[CAS]]-Nummern:In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können.


;GisChem:Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten.  
;GisChem:Die als '''GisChem''' geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten. Siehe [http://www.gischem.de/e1_allgm/nutzung.htm Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)]


;[[NIK-Werte]]liste:In der [[NIK-Werte]]-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen ([[VOC]] und [[SVOC]]) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ([[AgBB]]) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des [[Umweltbundesamt]]es und des [[Deutsches Institut für Bautechnik|Deutschen Instituts für Bautechnik]] erarbeitet.
;[[NIK-Werte]]liste:In der [[NIK-Werte]]-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen ([[VOC]] und [[SVOC]]) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ([[AgBB]]) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des [[Umweltbundesamt]]es und des [[Deutsches Institut für Bautechnik|Deutschen Instituts für Bautechnik]] erarbeitet.
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;[[S-Sätze]]:In den [[S-Sätze]]n werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese [[S-Sätze]] Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
;[[S-Sätze]]:In den [[S-Sätze]]n werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese [[S-Sätze]] Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
;GISCODE:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  
;[[GISCODE]]:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  


;TRGS:Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen '''Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)''' zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind.  Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).   
;[[TRGS]]:Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen '''Technischen Regeln für Gefahrstoffe ([[TRGS]])''' zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind.  Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).   
;[[REACH]]:Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System (''Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals'' - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.  
;[[REACH]]:Durch das [[REACH]]-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das [[REACH]]-System (''Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals'' - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.  


Siehe auch:
* [[EINECS]]
* [[Umweltkennzeichen]]


;Umwelt-Kennzeichen:werden unterschieden nach:
:'''ISO 14024'''
:Typ I Kennzeichen nach [[DIN EN ISO 14024]]  richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher und hat in der Regel einen bewertenden Charakter. (z.B. Blauer Engel / Umweltblume / FSC / natureplus)
:'''ISO 14021'''
:Typ II Kennzeichen nach [[DIN ISO 14021]] liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und wird als herstellerdefiniertes Marketinginstrument eingesetzt. (z.B. FCKW-frei / biologisch abbaubar / 100% recycelt)
:'''[[ISO 14025]]'''
:Typ III Kennzeichen nach ISO TR 14025  ist gegenwärtig im Aufbau begriffen.


{{Einladung}}
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*[http://www.umwelt-online.de/recht Informationen zur TRGS]
*[http://www.umwelt-online.de/recht Informationen zur TRGS]


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[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Stoffkunde]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Wohngesundheit]][[Kategorie:Gefahrstoffe| ]][[Kategorie:Stoffkunde]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 29. Juni 2011, 11:12 Uhr

Gefahrstoffe oder gefährliche Zubereitungen (Stoffgemische) sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) Stoffe, die:

explosionsgefährlich, hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd,
sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, sensibilsierend, reizend, umweltgefährlich sind.
Ausgenommen: gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen

Dazu zählen aber auch: CMR-Stoffe: krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe.
Diese sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst, als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben.

Zusammenfassung weiterer Begrifflichkeiten:

CAS-Nummern
In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können.
GisChem
Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten. Siehe Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
NIK-Werteliste
In der NIK-Werte-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) auf der Grundlage der EU Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des Umweltbundesamtes und des Deutschen Instituts für Bautechnik erarbeitet.
R-Sätze
In den R-Sätzen werden die Risiken und besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese R-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblättern und auf den Kennzeichnungsschildern.
S-Sätze
In den S-Sätzen werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
GISCODE
Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.
TRGS
Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind. Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
REACH
Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland ersetzen.

Siehe auch:


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