Anerkannte Regeln der Technik: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juni 2011, 12:08 Uhr
Unterscheidung der Klauseln:
Stand der Technik
Als Stand der Technik wird im Bauwesen der Entwicklungsstand einer Ausführung bezeichnet, welche ihre praktische Eignung im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Dieser ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Im Bauwesen werden überwiegend die Einhaltung der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik vertraglich gefordert. So werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. [1]
... dennoch können sie technisch, inhaltlich vom Stand der Technik überholt sein.
Definitionsbeispiel laut EN 45020:
- "1.5 anerkannte Regel der Technik
- technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
- ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.
- ...
- 3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
- ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.
- ..."
Einzelnachweis
- ↑ INFORMATIONSDIENST HOLZ, spezial, Flachdächer in Holzbauweise, Oktober 2008, S. 6
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