EU - Energie Konjunkturbelebung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich'''
==Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich==
 
* Förderart: Zuschuss
* Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur; Konjunktur
* Fördergebiet: Bund
* Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
* Ansprechpartner: Europäische Kommission


{|
| Förderart: || Zuschuss
|-
| Förderbereich: || Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur
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| Fördergebiet: || Bund
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| Förderberechtigte: || Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
|-
| Ansprechpartner: || Europäische Kommission
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==Übersicht==
==Übersicht==
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Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.


Nicht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 in Form einer Finanzfazilität zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]]n bereitgestellt.
cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]]n bereitgestellt.


====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.


====Art und Höhe der Förderung====
====Budget====
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für
* Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-[[Windenergie]] höchstens 50% der förderfähigen Kosten,
* Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten.


Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden.
Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt.
Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen.


====Budget====
====Art und Höhe der Förderung====
Für die Durchführung des Programms sind in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen, davon
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und [[erneuerbare Energie]] können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.
* 2,365 Mrd. EUR für Gas- und Strominfrastrukturen,
* 565 Mio. EUR für Offshore-[[Windenergie]] und
* 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
 
Über die Finanzfazilität werden ab dem Jahr 2011 146 Mio. EUR bereitgestellt. Rechtliche Einzelverpflichtungen aufgrund der Fazilität müssen bis zum 31. März 2011 eingegangen werden.


====Antragsverfahren====
====Antragsverfahren====
Die Fazilität wird in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Finanzintermediären geschaffen und ist für die Beteiligung geeigneter Investoren offen.
Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten.
:Kontakt:
:Deutsche Bank AG
:Frau Silvia Kreibiehl
:Taunusanlage 12
:60325 Frankfurt am Main
:Tel. (0 69) 91 03 66 67
:E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com


Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen:
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:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
:Internet: [http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm]
:[http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm]


====Quelle====
=== Quelle ===
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5.
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011.


;Zeitrahmen
===Geltungsdauer===
Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
Mittel aus der Finanz[[fazilität]] müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.


====Wichtige Hinweise====
===Wichtige Hinweise===
Die Fazilität stellt sämtliche für Interessierte relevanten Informationen über die Verwaltung des Programms online zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Antragsverfahren, Informationen über bewährte Praxis und eine Übersicht der Projekte und Berichte.  
Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:<br />
http://www.eeef.eu<br />
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm




==Quelle==
==Quelle==
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] - abgerufen: 17.01.2011
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=10573 Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich] - Abgerufen: 20.03.2012
 


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 20. März 2012, 19:24 Uhr

Auszug aus: Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich


Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:

  • Gas- und Strominfrastrukturen,
  • Offshore-Windenergie und
  • Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.

Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.

cht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 über den neu geschaffenen European Energy Efficiency Fund (EEE–F) zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.

Budget

Für die Durchführung des Programms waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen.

Über die Finanzfazilität werden ab dem 1. Januar 2011 146 Mio. EUR nicht gebundener EU-Mittel bereitgestellt. Das Start-Volumen des European Energy Efficiency Fund (EEE–F) beträgt 265 Mio. EUR. Es setzt sich zusammen aus 125 Mio. EUR EU-Mitteln, 75 Mio. EUR der Europäischen Investitionsbank (EIB), 60 Mio. EUR der Cassa Depositi e Prestiti SpA (CDP, Italien) und 5 Mio. EUR der Deutschen Bank. 16 Mio. EUR EU-Mittel sind für technische Hilfe vorgesehen.

Art und Höhe der Förderung

Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden. Bis zu 15% der Mittel können eingesetzt werden, um Behörden technische Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten zu gewährleisten. Geographische Ausgewogenheit soll ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Projekte sein.

Antragsverfahren

Das Management des Fonds liegt bei der Deutschen Bank. Anträge können erst nach dem operationellen Start des Fonds gestellt werden. Die Deutsche Bank wird eine eigene Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund starten.

Kontakt:
Deutsche Bank AG
Frau Silvia Kreibiehl
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 91 03 66 67
E-Mail: silvia.kreibiehl[at]db.com

Weiterführende Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
28, Rue Demot
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
http://ec.europa.eu/energy/eepr/index_en.htm

Quelle

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5; Information der EU-Kommission, Stand 1. Juli 2011.

Geltungsdauer

Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.

Wichtige Hinweise

Am 1. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine Internet-Seite zum European Energy Efficiency Fund (EEEF) gestartet:
http://www.eeef.eu
Weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/energy/eepr/eeef/eeef_en.htm


Quelle

Siehe auch