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|valign="top"|[[Bild:Norm | |valign="top"|[[Bild:Norm ce ue.png|thumb|500px|CE-Zeichen - Ü-Zeichen <br /> Muster eines Beipackzettels (Quelle: [[Informationsdienst Holz]]) <ref name="Q_2" />]] | ||
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Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. | Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschaften bzw. ''Conformité Européenne'') bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. | ||
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* Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind. | * Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind. | ||
* In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. | * In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. | ||
* '''Das CE- Zeichen ist kein Qualitätszeichen.''' | |||
Welche Eigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugeben sind, oder wo die Option "keine Leistung festgelegt" möglich ist, regelt der jeweilige Anhang ZA der harmonisierten Norm. Auch das einzuhaltene System der Konformitätsbescheinigung ist dem Anhang ZA zu entnehmen. | |||
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|valign="top"|[[Bild:Norm china export.gif|thumb|200px|"''China-Export''"]] | |valign="top"|[[Bild:Norm china export.gif|thumb|200px|"''China-Export''"]] | ||
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Es kursieren sogenannte "''China Export''"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand. | Es kursieren sogenannte "''China Export''"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand. | ||
[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]] | ;Sonderregelung | ||
Produkte, für die es keine Produktnorm gibt (siehe ein Teil der [[Wärmedämmstoff|Dämmstoffe]] aus [[Nachwachsender Rohstoff|nachwachsenden Rohstoffen]]), benötigen eine [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung]] (abZ) und/oder eine [[Europäische Technische Zulassung]] (ETA). | |||
== Einzelnachweis == | |||
<references> | |||
<ref name="Q_2"> Herbert Danner, Baubiologe (IBN), [[Bauzentrum München]], [http://www.muenchen.de/media/lhm/_de/rubriken/Rathaus/rgu/beratung_foerderung/bauzentr/pdf/2010/06_10/oekolog_waermedaemmstoffe_v_2_pdf.pdf Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0], Juni 2010, S. 21</ref> | |||
</references> | |||
== Siehe auch == | |||
* [[Ü-Zeichen]] | |||
{{Rechtshinweis}} | |||
[[Kategorie:Qualitätssicherung]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]] |