EU - Wettbewerb Innovation (CIP) - KMU Bürgschaftsfazilität (SMEG): Unterschied zwischen den Versionen

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Weiterführende Informationen:
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:Europäischer Investitionsfonds (EIF)
 
:43, avenue J.F. Kennedy
;Europäischer Investitionsfonds (EIF)
:L-2968 Luxemburg-Kirchberg
:96, boulevard Konrad Adenauer
:Tel. (0 03 52) 42 66 88-1
:L-2968 Luxembourg
:Fax (0 03 52) 42 66 88-2 00
:Tel. (00 35 2) 24 85-1
:E-Mail: info(at)eif.org
:Fax (00 35 2) 24 85-81 30 1
:E-Mail: info@eif.org
:Internet: http://www.eif.org
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Ein Verzeichnis aller Finanzintermediäre, mit denen der EIF einen Vertrag geschlossen hat, ist im Internet unter http://www.access2finance.eu erhältlich.


====Quelle====
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Version vom 17. Mai 2013, 07:56 Uhr

Auszug aus: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - KMU-Bürgschaftsfazilität

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG)

Förderart: Bürgschaft; Garantie
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Die auf der Grundlage des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) eingerichtete KMU-Bürgschaftsfazilität soll dazu beitragen, den Zugang zu Krediten und Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern.

Die Fazilität stellt Rückbürgschaften oder Mitbürgschaften für bestehende Bürgschaftsfazilitäten sowie direkte Bürgschaften für andere geeignete Finanzintermediäre zur Verfügung.

Die Fazilität besteht aus vier Teilen:

  • Bürgschaften für die Fremdfinanzierung über Kredite oder Leasing für KMU mit Wachstumspotenzial,
  • Bürgschaften für Portfolios aus Mikrokrediten an Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten,
  • Bürgschaften für Finanzintermediäre zur Absicherung von Beteiligungen oder Quasi-Beteiligungen an KMU,
  • Bürgschaften zur Unterstützung von Verbriefungen, um weitere Kredite an KMU zu mobilisieren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Finanzintermediäre, die für kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, z.B. Banken und Bürgschaftsinstitute.

Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern werden durch die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen mittelbar begünstigt.

Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen auch den EWR-Staaten, den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des westlichen Balkans sowie weiteren Staaten offen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Bürgschaften und Bürgschaftsgarantien.

Budget

Für die Durchführung des Programms stehen in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt rund 550 Mio. EUR aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Verfügung.

Antragsverfahren

Anträge können ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.

Weiterführende Informationen:

Europäischer Investitionsfonds (EIF)
96, boulevard Konrad Adenauer
L-2968 Luxembourg
Tel. (00 35 2) 24 85-1
Fax (00 35 2) 24 85-81 30 1
E-Mail: info@eif.org
Internet: http://www.eif.org

Ein Verzeichnis aller Finanzintermediäre, mit denen der EIF einen Vertrag geschlossen hat, ist im Internet unter http://www.access2finance.eu erhältlich.

Quelle

Bekanntmachung über die Umsetzung der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 226 vom 26. September 2007, S. 2; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Oktober 2007.


Quelle

Stand
30.04.2010


Siehe auch