EU - Wettbewerb Innovation (CIP) - KMU Bürgschaftsfazilität (SMEG): Unterschied zwischen den Versionen
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Bekanntmachung über die Umsetzung der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 226 vom 26. September 2007, S. 2; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand | Bekanntmachung über die Umsetzung der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 226 vom 26. September 2007, S. 2; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Februar 2013. | ||
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Version vom 17. Mai 2013, 07:56 Uhr
Auszug aus: Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - KMU-Bürgschaftsfazilität
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) - KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG)
Förderart: | Bürgschaft; Garantie |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | Europäischer Investitionsfonds (EIF) |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Die auf der Grundlage des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) eingerichtete KMU-Bürgschaftsfazilität soll dazu beitragen, den Zugang zu Krediten und Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern.
Die Fazilität stellt Rückbürgschaften oder Mitbürgschaften für bestehende Bürgschaftsfazilitäten sowie direkte Bürgschaften für andere geeignete Finanzintermediäre zur Verfügung.
Die Fazilität besteht aus vier Teilen:
- Bürgschaften für die Fremdfinanzierung über Kredite oder Leasing für KMU mit Wachstumspotenzial,
- Bürgschaften für Portfolios aus Mikrokrediten an Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten,
- Bürgschaften für Finanzintermediäre zur Absicherung von Beteiligungen oder Quasi-Beteiligungen an KMU,
- Bürgschaften zur Unterstützung von Verbriefungen, um weitere Kredite an KMU zu mobilisieren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Finanzintermediäre, die für kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, z.B. Banken und Bürgschaftsinstitute.
Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern werden durch die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen mittelbar begünstigt.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen auch den EWR-Staaten, den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des westlichen Balkans sowie weiteren Staaten offen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Bürgschaften und Bürgschaftsgarantien.
Budget
Für die Durchführung des Programms stehen in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt rund 550 Mio. EUR aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Verfügung.
Antragsverfahren
Anträge können ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.
Weiterführende Informationen:
- Europäischer Investitionsfonds (EIF)
- 96, boulevard Konrad Adenauer
- L-2968 Luxembourg
- Tel. (00 35 2) 24 85-1
- Fax (00 35 2) 24 85-81 30 1
- E-Mail: info@eif.org
- Internet: http://www.eif.org
Ein Verzeichnis aller Finanzintermediäre, mit denen der EIF einen Vertrag geschlossen hat, ist im Internet unter http://www.access2finance.eu erhältlich.
Quelle
Bekanntmachung über die Umsetzung der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 226 vom 26. September 2007, S. 2; Informationen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Stand Februar 2013.
Quelle
- Stand
- 30.04.2010