Modellvorhaben "Niedrigenergiehaus im Bestand": Unterschied zwischen den Versionen
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Tel: (030) 72 61 65-660 | Tel: (030) 72 61 65-660 | ||
Fax: (030) 72 61 65-699 | Fax: (030) 72 61 65-699 | ||
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Version vom 17. September 2007, 15:44 Uhr
Stand
10.05.2007
Kumulierbarkeit
Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen. Die Summe der Förderungen darf die Höhe der Aufwendungen nicht übersteigen.
Antragsstellung
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestraße 128a
Energieeffizienz im Gebäudebereich
10115 Berlin
Tel: (030) 72 61 65-660
Fax: (030) 72 61 65-699
E-Mail: info@neh-im-bestand.de
Internet: www.neh-im-bestand.de
Bemerkung
Anträge sind an die regionalen Partner zu stellen, eine Liste finden Sie unter www.neh-im-bestand.de
Antragsberechtigte
Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Förderung
Gefördert wir die energetische Modernisierung von Wohnimmobilien im Rahmen des Modellvorhabens "Niedrigenergiehaus im Bestand". Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. der Austausch der Fenster oder der Heizung, Dämmmaßnahmen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 50 % zu unterschreiten.
Art und Höhe der Förderung
- Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000,- € pro Wohneinheit. - Tilgungszuschuss von 20 % der Darlehenssumme bei Erreichen des EnEV-Neubau-Niveaus minus 50 %. - Unterstützung durch regionale Partner, Beratung und Ansprechpartner vor Ort, Begleitung der Planung und Überprüfung der Planungsunterlagen (des Architekten, Fachplaners, etc.) durch weitere Experten.
Förderbedingungen
- Pro Eigentümer kann die Sanierung von einem Objekt gefördert werden. - Das Vorhaben muss durch einen auf bauphysikalische Fragen und energiesparendes Bauen spezialisierten Planer begleitet werden. - Mit den Modernisierungsmaßnahmen soll bis zum 01.03.2008 begonnen werden. - Es sind festgelegte Modernisierungsstandards einzuhalten. - Zur Qualitätssicherung sollen 2 Blower-Door-Messungen (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und nach Fertigstellung der Bauarbeiten) und eine Thermographie-Untersuchung nach der Sanierung durchgeführt werden.
Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.