NIK-Werte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen Einzelstoffbewertung bei der Produktemission, die sog. '''NIK-Werte''' werden in | Die Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen Einzelstoffbewertung bei der Produktemission, die sog. '''NIK-Werte''' werden werden ausschließlich durch die NIK-Arbeitsgruppe des AgBB festgelegt und in einem ca. zweijährlichem Turnus aktualisiert. Um Missinterpretationen vorzubeugen, werden sie nur innerhalb des kompletten Textes des [[AgBB]]-Bewertungsschemas veröffentlicht. Die Aktualität ist an der Jahreszahl sichtbar. <br /> | ||
In der [https://www.umweltbundesamt.de/dokument/nik-bearbeitungsliste Bearbeitungsliste] finden Sie die zurzeit diskutierten oder bereits beschlossenen Änderungen zu Ihrer Information vor dem nächsten Update. Für noch nicht gelistete Stoffe besteht die Möglichkeit, die Ableitung eines NIK-Wertes beim AgBB unter Vorlage vorhandener Daten zu beantragen ([https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/antrag_fuer_nik_wert.doc NIK-Antrag]). Das Gleiche gilt für begründete Anträge auf Änderung eines bestehenden NIK-Wertes. | |||
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* [http://www.umweltbundesamt.de/produkte/bauprodukte/agbb.htm UmweltBundesAmt (UBA) - Bauprodukte AgBB] - abgerufen: | * [http://www.umweltbundesamt.de/produkte/bauprodukte/agbb.htm UmweltBundesAmt (UBA) - Bauprodukte AgBB] - abgerufen: 14.06.2017 | ||
Aktuelle Version vom 14. Juni 2017, 09:35 Uhr
NIK-Werte (Niedrigste interessierende Konzentrationen)
Die Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen Einzelstoffbewertung bei der Produktemission, die sog. NIK-Werte werden werden ausschließlich durch die NIK-Arbeitsgruppe des AgBB festgelegt und in einem ca. zweijährlichem Turnus aktualisiert. Um Missinterpretationen vorzubeugen, werden sie nur innerhalb des kompletten Textes des AgBB-Bewertungsschemas veröffentlicht. Die Aktualität ist an der Jahreszahl sichtbar.
In der Bearbeitungsliste finden Sie die zurzeit diskutierten oder bereits beschlossenen Änderungen zu Ihrer Information vor dem nächsten Update. Für noch nicht gelistete Stoffe besteht die Möglichkeit, die Ableitung eines NIK-Wertes beim AgBB unter Vorlage vorhandener Daten zu beantragen (NIK-Antrag). Das Gleiche gilt für begründete Anträge auf Änderung eines bestehenden NIK-Wertes.
Quelle - Weblink
- UmweltBundesAmt (UBA) - Bauprodukte AgBB - abgerufen: 14.06.2017
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