EU - Ländlicher Raum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2007-2013)'''
==Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)==
 
* Förderart: Zuschuss
* Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
* Fördergebiet: Bund
* Förderberechtigte: Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
* Ansprechpartner: [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]] ([[BMELV]]); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission


{|
| Förderart: || Zuschuss
|-
| Förderbereich: || Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
|-
| Fördergebiet: || Bund
|-
| Förderberechtigte: || Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
|-
| Ansprechpartner: || [[Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft]] ([[BMEL]]); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission
|}


==Übersicht==
==Übersicht==
====Ziel und Gegenstand====
====Ziel und Gegenstand====
Der Europäische Landwirtschaftsfonds trägt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union bei. Der Fonds ergänzt die Markt- und Einkommensstützungsmaßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und die gemeinsame Fischereipolitik.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE, KF) und der gemeinsamen Fischereipolitik (EMFF).


Die Förderung soll zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen:
Ziele des Fonds sind
* Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft durch Förderung von Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation,
* die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
* Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung sowie
* die Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes,
* Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft.
* die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.


Im Rahmen von „Leader“, einem vierten Schwerpunkt, der auf den Erfahrungen mit den Leader-Gemeinschaftsinitiativen aufbaut, werden lokale Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum gefördert.
Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
 
* Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen,
Mitfinanziert werden u.a. folgende Maßnahmen:
* Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
* Förderung der Kenntnisse und Stärkung des Humanpotenzials (Aus- und Weiterbildung, Information, Beratung),
* Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
* Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und Innovationsförderung,
* Investitionen in materielle Vermögenswerte,
* Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,
* Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen,
* Übergangsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten,
* Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, u.a. durch Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten,
* Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und bewaldeter Flächen,
* Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten,
* Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft,
* Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern,
* Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum,
* Aufforstung und Anlage von Wäldern,
* Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
* Einrichtung von Agrarforstsystemen,
* spezifische Vorhaben sowie Innovationen in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt, Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Breitband-Internetinfrastrukturen.
* Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und anderen Katastrophen,
* Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme,
* Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
* Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen,
* Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
* Ökologischer bzw. biologischer Landbau,
* Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie,
* Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete,
* Tierschutz,
* Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder,
* Zusammenarbeit von Akteuren des Agrar- oder Forstsektors untereinander und mit anderen Akteuren,
* Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung.


Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).
====Antragsberechtigte====
====Antragsberechtigte====
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.
====Budget====
Das Gesamtbudget für die EU-Förderung aus dem ELER beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 84,936 Mrd. EUR. <br />
In Deutschland stehen zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt.


====Art und Höhe der Förderung====
====Art und Höhe der Förderung====
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
 
Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen:
Für die Beteiligung des Fonds bestehen Obergrenzen, die i.d.R. zwischen 50% und 85% der zuschussfähigen Ausgaben liegen.
* 53% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
* 63% bzw. 75% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und
* 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20%.


====Antragsverfahren====
====Antragsverfahren====
Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013.
Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020.
 
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.


Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen:
:Bundesministerium für Ernährung,
:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ([[BMEL]])
:Landwirtschaft und Verbraucherschutz ([[BMELV]])
:Rochusstr. 1
:Rochusstr. 1
:53123 Bonn
:53123 Bonn
:Tel. (0 18 88) 5 29-0
:Tel. (0 18 88) 5 29-0
:Fax (0 18 88) 5 29-42 62
:Fax (0 18 88) 5 29-42 62
:E-Mail: poststelle(at)bmelv.bund.de
:E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
:Internet: http://www.bmelv.de
:Internet: http://www.bmel.de


:Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
:Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
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:Tel. (02 28) 68 45-37 22
:Tel. (02 28) 68 45-37 22
:Fax (02 28) 68 45-33 61
:Fax (02 28) 68 45-33 61
:E-Mail: dvs(at)ble.de
:E-Mail: dvs@ble.de
:Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de
:Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de


:Europäische Kommission
:Europäische Kommission
:Generaldirektion Landwirtschaft
:Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI)
:200, rue de la Loi
: Rue de la Loi 130
:B-1049 Brüssel
:B-1000 Brüssel
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
:Tel. (0032 2) 2 95 32 40
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
:Fax (0032 2) 2 95 01 30
:Fax (0032 2) 2 95 01 30
:E-Mail: agri-library(az)ec.europa.eu
:E-Mail: agri-info@ec.europa.eu
:Internet: http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/index_de.htm
:Internet: https://ec.europa.eu/info/departments/agriculture-and-rural-development_en


====Quelle====
====Quelle====
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 277 vom 21. Oktober 2005, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 473/2009 des Rates vom 25. Mai 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 144 vom 9. Juni 2009, S. 3; Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 (2006/144/EG), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 55 vom 25. Februar 2006, S. 20; geändert durch Beschluss des Rates vom 19. Januar 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 30 vom 31. Januar 2009, S. 112; Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 386 vom 23. Dezember 2006, S. 15; zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 145 vom 10. Juni 2009, S. 17; Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission vom 7. Dezember 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 386 vom 23. Dezember 2006, S. 74; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 484/2009 der Kommission vom 9. Juni 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 145 vom 10. Juni 2009, S. 25.
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 487; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2017/825 der Kommission vom 17. Mai 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 129 vom 19. Mai 2017, S. 1.  


====Geltungsdauer====
====Geltungsdauer====
1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.


====Wichtige Hinweise====
====Wichtige Hinweise====
Im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms werden den Mitgliedstaaten 1,02 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt, um das Breitband-Internet im ländlichen Raum auszubauen und die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen der im November 2008 abgeschlossenen Bewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 (GAP-Gesundheitscheck) ermittelt wurden. Die ELER-Bestimmungen wurden im Mai und Juni 2009 in verschiedenen Punkten geändert, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel zu schaffen. 22.06.09
Die Verordnung wurde am 17. Mai 2017 geändert, um die Finanzierung von Vorhaben gemäß dem Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen zu ermöglichen.
 
Weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den [http://www.bmelv.de/ Internetseiten des BMEL] sowie unter [http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de] abgerufen werden.  
Die Durchführungsverordnung 1974/2006 (vgl. Anlage 2) wurde durch Verordnung (EG) Nr. 363/2009 der Kommission vom 4. Mai 2009 durch zusätzliche Durchführungsbestimmungen ergänzt. 13.05.09
 
Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich im November 2008 auf eine weitere Kürzung der Direktzahlungen für Landwirte geeinigt, wobei die frei werdenden Mittel in die Programme für die ländliche Entwicklung fließen. Mit dem zusätzlichen Geld sollen Maßnahmen im Bereich der so genannten neuen Herausforderungen unterstützt werden. Dies sind der Klimawandel, der Schutz der biologischen Vielfalt, die Wasserwirtschaft und Erneuerbare Energien. Außerdem können Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors sowie Innovationen in den Bereichen Umwelt und Energie mitfinanziert werden. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen können von der EU mit bis zu 75 Prozent (Konvergenzregionen bis 90 Prozent) bezuschusst werden. 24.02.09
 
Der Rat hat am 20. Februar 2006 die strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet. Mit den strategischen Leitlinien werden auf Gemeinschaftsebene die strategischen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt.
 
Der nationale Strategieplan sowie weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den Internetseiten des [[BMELV]] sowie unter http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de abgerufen werden.  




==Quelle==
==Quelle==
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2622 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2007-2013)]
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2622 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)] - Abgerufen: 23.06.2017
 
==Stand==
09/2009


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 23. Juni 2017, 14:17 Uhr

Auszug aus: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE, KF) und der gemeinsamen Fischereipolitik (EMFF).

Ziele des Fonds sind

  • die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • die Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes,
  • die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen,
  • Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
  • Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte,
  • Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen,
  • Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, u.a. durch Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten,
  • Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern,
  • Aufforstung und Anlage von Wäldern,
  • Einrichtung von Agrarforstsystemen,
  • Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und anderen Katastrophen,
  • Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme,
  • Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen,
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
  • Ökologischer bzw. biologischer Landbau,
  • Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie,
  • Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete,
  • Tierschutz,
  • Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder,
  • Zusammenarbeit von Akteuren des Agrar- oder Forstsektors untereinander und mit anderen Akteuren,
  • Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung.

Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.

Budget

Das Gesamtbudget für die EU-Förderung aus dem ELER beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 84,936 Mrd. EUR.
In Deutschland stehen zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt.

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen:

  • 53% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
  • 63% bzw. 75% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und
  • 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.

Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20%.

Antragsverfahren

Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.

Weiterführende Informationen:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel. (0 18 88) 5 29-0
Fax (0 18 88) 5 29-42 62
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Internet: http://www.bmel.de
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel. (02 28) 68 45-37 22
Fax (02 28) 68 45-33 61
E-Mail: dvs@ble.de
Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de
Europäische Kommission
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI)
Rue de la Loi 130
B-1000 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
Fax (0032 2) 2 95 01 30
E-Mail: agri-info@ec.europa.eu
Internet: https://ec.europa.eu/info/departments/agriculture-and-rural-development_en

Quelle

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 487; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2017/825 der Kommission vom 17. Mai 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 129 vom 19. Mai 2017, S. 1.

Geltungsdauer

1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.

Wichtige Hinweise

Die Verordnung wurde am 17. Mai 2017 geändert, um die Finanzierung von Vorhaben gemäß dem Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen zu ermöglichen. Weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den Internetseiten des BMEL sowie unter http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de abgerufen werden.


Quelle

Siehe auch