Minergie-Haus: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten dürfen dabei höchstens 10 % betragen. | * Die Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten dürfen dabei höchstens 10 % betragen. | ||
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Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards: | Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards: |
Version vom 19. November 2008, 17:19 Uhr
Anforderungen
Der schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:
- Primäranforderungen an die Gebäudehülle zur Sicherung einer nachhaltigen Bauweise.
- Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung.
- MINERGIE®-Grenzwerte der Energiekennzahl.
- Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer.
- Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung.
- Die Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten dürfen dabei höchstens 10 % betragen.
Nachweis
Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:
- den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1, anwendbar für alle Gebäudekategorien
- die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für einzelne Gebäudekategorien