KfW-Effizienzhaus 40: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Förderprogramme der [[KfW Bankengruppe|KfW]] lassen sich dem Energiestandard '''{{PAGENAME}}''' zuordnen:
====KfW Fördermittel - Neubau====
Seit 01.07.2010 für {{PAGENAME}}:
;[[KfW Energieeffizient Bauen (153)]]: Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe [[KfW Energieeffizient Bauen (153)|KfW Programm 153]] oder direkt abfragen.
* Bedingung für {{PAGENAME}}: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
* Tilgungszuschuss für {{PAGENAME}}: 10 %
* Ergänzende Angebote zu diesem KfW-Förderprogramm:
** [[KfW Wohneigentumsprogramm (124)|KfW Wohneigentumsprogramm / 124]]
** [[KfW Erneuerbare Energien - Standard (270, 274)|KfW Erneuerbare Energien - Standard - Photovoltaik / 274]]
* Keine Kombination mit [[KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)|Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)]] oder [[KfW Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)|Zuschuss (430)]] für dieselbe Wohneinheit.
====KfW Fördermittel - Altbau====
Für diesen Bereich liegen seitens der KfW aktuell keine spezifischen Aussagen vor. Es ist davon auszugehen, dass hier die gleichen Bedingungen und Konditionen vorliegen wie für das [[KfW-Effizienzhaus 55]].





Version vom 5. Juli 2021, 14:29 Uhr

KfW-Effizienzhaus 40

Nicht zu verwechseln mit dem im März 2009 ausgelaufen Standard "KfW-40 Haus" !

Das KfW-Effizienzhaus 40 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.



Siehe auch

Weblinks