Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) sind Neubauten oder [[Sanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.<br/>
 
Die Auslegung der Definition variiert. Verbreitet ist:
[[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) ist die Bezeichnung für Neubauten oder [[Sanierung|sanierte Altbauten]], deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
* Unterschreitung des nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässigen [[Primärenergiebedarf]]s Q<sub>p</sub> um mindestens 20 % und [[Transmissionswärmeverlust]]es H<sub>t</sub> um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.  
Die Auslegung der Definition variiert. Weit verbreitet ist:
<!--* Unterschreitung der nach [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] für das Gebäude maximal zulässige [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> [(kWh/(m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 %. -->
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]
* Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: [http://www.lpb-bw.de/publikationen/forum6/forum6m.htm Wolfgang Feist]
* Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/m²a (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).


<!--Da die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] sich weiter entwicklet und Relationsangaben laufend angepasst werden müssten, setzt es sich zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]] zu sprechen.-->
'''Beispiel'''
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem [[A/V-Verhältnis]] von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z.B. einen [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> von max. 121 kWh/(m²a) und ein [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>t</sub> von max. 0,49 W/(m²K) aufweisen.  


In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff [[Niedrigenergiehaus]]. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>p</sub> [(kWh/(m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>t</sub> [kWh/m²a] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden.  
10 kWh/m²a entspricht rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.


==Beispiel==
Die Klassifizierung [[Niedrigenergiehaus]] sagt nichts über die Bauweise des Objekts aus. Auch kann allein durch die günstige Baulage und ohne aufwendige Maßnahmen diese Klassifizierung erreicht werden.
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem [[A/V-Verhältnis]] von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z.B. einen [[Primärenergiebedarf]] von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.


Kurz gesagt: Ein [[Niedrigenergiehaus]] hat einen Heizwärmebedarf von 40–79 kWh/(m²a) (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.


==Siehe auch==  
==Siehe auch==  

Version vom 12. Mai 2009, 07:39 Uhr

Niedrigenergiehäuser (NEH) sind Neubauten oder sanierte Altbauten, deren Jahresheizwärmebedarf unter dem Standard liegt.
Die Auslegung der Definition variiert. Verbreitet ist:

  • Unterschreitung des nach EnEV für das Gebäude maximal zulässigen Primärenergiebedarfs Qp um mindestens 20 % und Transmissionswärmeverlustes Ht um mindestens 30 %, sowie: Ausrüstung der Gebäude mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.
  • Jahresheizwärmebedarf unter 70 kWh/m²a bezogen auf die Wohnfläche. siehe: Wolfgang Feist
  • Jahresheizwärmebedarf von 40–79 kWh/m²a (40–79 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).

Beispiel Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf nach EnEV z.B. einen Primärenergiebedarf Qp von max. 121 kWh/(m²a) und ein Transmissionswärmeverlust Ht von max. 0,49 W/(m²K) aufweisen.

10 kWh/m²a entspricht rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Die Klassifizierung Niedrigenergiehaus sagt nichts über die Bauweise des Objekts aus. Auch kann allein durch die günstige Baulage und ohne aufwendige Maßnahmen diese Klassifizierung erreicht werden.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

Siehe auch

Weblinks