Niedrigenergiehaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Auslegung der Definition für [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) variiert.<br/>
Die Auslegung der Definition für [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] (NEH) variiert.<br/>
Ursprünglich: Unterschreitung der nach Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige  
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige  
* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
* [[Transmissionswärmeverlust]] H<sub>T</sub>´ um mindestens 30 %  
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
* [[Primärenergiebedarf]] Q<sub>P</sub> um mindestens 20 %
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  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
  10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
Die Klassifizierung [[Niedrigenergiehaus]] sagt nichts über die Bauweise des Objekts aus.


Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.   
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von [[KfW-40]] und [[KfW-60]]-Häusern zu sprechen.   

Version vom 12. Mai 2009, 23:15 Uhr

Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige

Daraus resultierte der

  • Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).

Das ist gemäß aktueller Energie-Einsparverordnung überholt.

Zum Vergleich Jahresheizwärmebedarf:

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.

Siehe auch

Weblinks