Zusatzmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusätzlich zu der eigentlichen Dacheindeckung müssen gemäß dem [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks]] abhängig von der Anzahl der [[erhöhte Anforderungen]] Zusatzmaßnahmen zur Regensicherheit durchgeführt werden.
#redirect [[Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen]]


 
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]
 
Auszug aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks 2006"
 
== Allgemeines ==
 
- Zusatzmaßnahmen sind bei Planung und Ausführung vorzusehen, wenn [[erhöhte Anforderungen]] an die Dachdeckung gestellt werden.
 
- Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] sind geeignete Zusatzmaßnahmen erforderlich, wenn erhöhte Anforderungen gegeben sind.
 
- Als Zusatzmaßnahmen gelten in Abhänigkeit vom Werkstoff und der Deckungsart:
* [[Unterdach]]
* [[Unterdeckung]]
* [[Unterspannung]]
* [[Docken]]
* [[Vermörtelung / Innenverstrich]]
 
 
== Zuordnung von Zusatzmaßnahmen ==
 
(1) Dachdeckungen mit Dachziegeln / -steinen sind auch mit Zusatzmaßnahmen nicht mehr auszuführen,wenn die Dachneigung weniger als 10° beträgt.
 
(2) [[Wasserdichte Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um mehr als 10° unterschritten wird und [[erhöhte Anforderungen]] gegeben sind.
 
(3) [[Regensichere Unterdächer]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] um 6° bis 10° unterschritten wird.
 
(4) [[Unterdeckungen]] oder [[Unterspannungen]] sind immer dann anzuordnen, wenn die [[Regeldachneigung]] bis zu 6° unterschritten wird. Liegen [[erhöhte Anforderungen]] vor, sind ggf. verschweißte, verklebte bzw. überlappte oder verfalzte Unterdeckungen notwendig.
 
(5) Eine [[Unterspannung]] gilt als Midest-Zusatzmaßnahme:
* bei Unterschreitung der [[Regeldachneigung]]bis zu 6° in Abhänigkeit der erhöten ANforderungen
* bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]] wenn erhöhte Anforderungen an das Dach gestellt werden. Auch bei Einhaltung der [[Regeldachneigung]]ohne erhöhte Anforderungen kann eine [[Unterspannung]]als zusätzlicher Schutz gegen Treibregen, Flugschnee und Staub eingesetzt werden.
 
(6) [[Docken]] sollen nicht unter 25° Dachneigunge eingesetzt werden.
 
(7) [[Vermörtelungen / Innenverstrich]] von Dachdeckungen dienen der Minderung von Eintrieb von Regen, Schnee und Staub.
 
(8) Wenn absehbar ist, dass die Dachdeckung erheblich später als der Einbau der Zusatzmaßnahme erfolgt, haben sich Bahnen aus Bitumen- oder Kunststoffdachbahnen bewährt, um als Behelfsdeckung das Gebäudeinnere vor Niederschlägen zu schützen. Dabei sind Öffnungen bis zur eigendlichen Dacheindeckung zu sichern.
 
(9) In der unten stehenden Tabelle /Tabelle 1.1 der Dachdeckerrichtlinien) werden regensichernde Zusatzmaßnahmen in Abhänigkeit der erhöhten ANforderungen ausgeführt. Die Tabelle dient der Orientierung und entbindet nicht von der eigenverantwortlichen der auf das Bauvorhaben bezogenen Anforderungen
 
 
{|border="1"
|| '''Dachneigung''' || '''keine weitere erhöhte Anforderung''' || '''eine weitere erhöhte Anforderungen''' ||'''zwei weitere erhöhte Anforderungen''' || '''drei weitere erhöhte Anforderung'''
|-
|| >= Regeldachneigung || - || Unterspannung || Unterspannung || überlappte oder verfalzte Unterdeckung
|-
|| >= Regeldachneigung - 6° ||  Unterspannung || Unterspannung || überlappte oder verfalzte Unterdeckung
|| verschweißte oder verklebte Unterdeckung
|-
|| >= Regeldachneigung - 10° ||  regensicheres Unterdach || regensicheres Unterdach || regensicheres Unterdach
|| wasserdichtes Unterdach
|-
|| < Regeldachneigung - 10° ||  regensicheres Unterdach || wasserdichtes Unterdach || wasserdichtes Unterdach
|| wasserdichtes Unterdach
|-
| || || || ||
|-
|}

Aktuelle Version vom 21. Februar 2024, 15:12 Uhr