Minergie-Haus: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anforderungen==
==Anforderungen==
Der Schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:
Der Schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:
* Primäranforderungen an die Gebäudehülle zur Sicherung einer nachhaltigen Bauweise.
* Primäranforderungen an die Gebäudehülle (siehe unten)
* Lufterneuerung mittels einer [[Komfortlüftung]].
* Lufterneuerung mittels einer [[Komfortlüftung]]
* MINERGIE®-Grenzwerte der [[Energiekennzahl]].
* MINERGIE®-Grenzwert (gewichtete [[Energiekennzahl]])
* Nachweis über den [[thermischen Komfort]] im Sommer.
* Nachweis über den [[thermischen Komfort]] im Sommer
* Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung.
* Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
* Die Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten dürfen dabei höchstens 10 % betragen.
* Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 10%
 
===Anforderungen für Neubauten===
Auszug Wohnen EFH und MFH
* Gewichtete [[Energiekennzahl]]: 38 kWh/m²
* Primäranforderung: Qh ≤ 90% Qh,li
 
===Anforderungen für Bauten vor 2000===
Auszug Wohnen EFH und MFH
* Gewichtete [[Energiekennzahl]]: 60 kWh/m²
* Primäranforderung: keine
 
===Auszug Zusatzanforderungen===
* '''Beleuchtung''' nach SIA 380/4 heisst, dass der Elektrizitätsbedarf höchstens um 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert SIA 380/4 liegt.
 
* '''Warmwasser''': 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.


==Nachweis==
==Nachweis==
Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:
Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:
* den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1, anwendbar für alle Gebäudekategorien
* den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1 2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
* die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für einzelne Gebäudekategorien
* die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF
 


==Weitere Minergie-Haus Arten==
==Weitere Minergie-Haus Arten==

Version vom 23. Juni 2009, 18:39 Uhr

Anforderungen

Der Schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:

  • Primäranforderungen an die Gebäudehülle (siehe unten)
  • Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung
  • MINERGIE®-Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
  • Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer
  • Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
  • Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 10%

Anforderungen für Neubauten

Auszug Wohnen EFH und MFH

  • Gewichtete Energiekennzahl: 38 kWh/m²
  • Primäranforderung: Qh ≤ 90% Qh,li

Anforderungen für Bauten vor 2000

Auszug Wohnen EFH und MFH

Auszug Zusatzanforderungen

  • Beleuchtung nach SIA 380/4 heisst, dass der Elektrizitätsbedarf höchstens um 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert SIA 380/4 liegt.
  • Warmwasser: 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.

Nachweis

Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:

  • den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1 2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
  • die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF


Weitere Minergie-Haus Arten

Siehe auch

Weblinks