Minergie-Haus: Unterschied zwischen den Versionen

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* den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1 2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
* den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1 2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
* die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF
* die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF


==Weitere Minergie-Haus Arten==
==Weitere Minergie-Haus Arten==

Version vom 23. Juni 2009, 18:41 Uhr

Anforderungen

Der Schweizer MINERGIE®-Standard definiert sechs Anforderungen an ein Gebäude:

  • Primäranforderungen an die Gebäudehülle (siehe unten)
  • Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung
  • MINERGIE®-Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
  • Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer
  • Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
  • Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 10%

Anforderungen für Neubauten

Auszug Wohnen EFH und MFH

  • Gewichtete Energiekennzahl: 38 kWh/m²
  • Primäranforderung: Qh ≤ 90% Qh,li

Anforderungen für Bauten vor 2000

Auszug Wohnen EFH und MFH

Auszug Zusatzanforderungen

  • Beleuchtung nach SIA 380/4 heisst, dass der Elektrizitätsbedarf höchstens um 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert SIA 380/4 liegt.
  • Warmwasser: 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.

Nachweis

Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE®-Standards:

  • den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1 2009, anwendbar für alle Gebäudekategorien
  • die Standardlösungen, vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF

Weitere Minergie-Haus Arten

Siehe auch

Weblinks