KfW-Effizienzhaus 70: Unterschied zwischen den Versionen

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====Finanzierungsanteil====
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* 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück),
* 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit


Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab.  
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm [[KfW-60 Haus]] ab.  

Version vom 7. Juli 2009, 10:40 Uhr

Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Energieeffizient Bauen für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.

Förderung

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 70:

Antragsberechtigt

Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Finanzierungsanteil

  • 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm KfW-60 Haus ab.

10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.

Siehe auch

Weblinks