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Version vom 27. Juli 2009, 17:51 Uhr
Der Brandschutz beschreibt all jene Maßnahmen, die
- der Vorbeugung dienen, bzw. die Brandentstehung vermeidet (zB Einsatz schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baustoffe, FI-Schalter an elektrischen Anlagen)
- die Ausbreitung von Feuer und Rauch eindämmt (zB Sprinkleranlagen)
- im Brandfall die Rettung von Menschen und Tier unterstützt (zB Feuermelder und Fluchtwege).
Vorbeugender Brandschutz
Der 'vorbeugende Brandschutz' beschreibt die Summe im Vorfeld ergreifbarer Maßnahmen, um das Risiko der Entstehung, Ausbreitung und Folgewirkung von Bränden aufs Minimum zu reduzieren.
Hierbei wird unterschieden zwischen baulichem Brandschutz, anlagentechnischem Brandschutz und organisatorischem Brandschutz.
Der Schutz des Lebens ist die vorrangige Aufgabe vorbeugenden Brandschutzes im bauordnungsrechtlichen Sinne.
Baulicher Brandschutz
Die am Bau ergreifbaren Maßnahmen beziehen sich mitunter auf:
- die Dimensionierung und Einhaltung von Mindestabständen in der Gebäudeplanung
- die Einteilung größerer Gebäude in einzelne 'Brandabschnitte' mit Brandschutzwänden und -türen.
- die Planung und Umsetzung von Fluchtwegen.
- die Auswahl verwendeter Baustoffe und ihr Brandverhalten
- die Bewertung des Feuerwiderstands von Bauteilen.
- die Installation aktiver Löschanlagen (Sprinkleranlagen).
Bei bestimmten Gebäuden mit öffentlicher Nutzung und größeren Umfangs sind Brandschutzgutachten (erstellt von zugelassenen Brandschutzgutachtern) erforderlich. Ein Großteil der Brandschutzregelungen Deutschlands werden in den Landesbauordnungen geregelt.
In öffentlichen Gebäuden ist der Einsatz halogenfreier Leitungen Standard.