KfW Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 28. August 2009, 18:11 Uhr
Das KfW-Effizienzhaus 55 ist die Bezeichnung der KfW Energieeffizient Bauen für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
Förderung
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV.
Änderungen ab 01.10.2009
Am 01.10.2009 tritt eine novellierte EnEV 2009 in Kraft. Die energetischen Anforderungen werden strenger, sie liegen 30 % unter den jetzigen Standards.
Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 55 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.
Weitere Infos hierzu unter: Förder-Info 08 - EnEV 2009
Aktuelle Förderung
(Antragstellung noch bis 31.12.2009 möglich)
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Die Hauptkriterien vom KfW-Effizienzhaus 55:
- Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust HT´ beträgt maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
- Jahres-Primärenergiebedarf beträgt maximal 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN.
- Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh maximal 15 kWh pro m² Wohnfläche
Antragsberechtigt
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil
- 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
Dieses Förderprogramm gilt seit dem 01.04.2009 und löst das alte Programm KfW-40 Haus ab.
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr.
Siehe auch
- Energiestandards - Zusammenfassende Übersicht verschiedener Energiestandards
- KfW-40 Haus
- KfW-60 Haus
- KfW-Effizienzhaus 70
- Niedrigenergiehaus
- 3 Liter Haus
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus - Österreich
- KlimaHaus CasaClima - Südtirol | Italien
- Minergie-Haus - Schweiz