KfW Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009 (86): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 16. September 2009, 18:29 Uhr
Auzug aus: KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009
Ein Programm der KfW-Mittelstandsbank:
KfW-Programm Erneuerbare Energien - Ergänzung 2009
Programmnummer 086
Finanzierung von größeren Projekten im Bereich erneuerbarer Energien
Im Programm sind entweder bankdurchgeleitete Finanzierungen optional mit anteiliger Haftungsfreistellung oder Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien (Konsortialfinanzierungen) möglich. Das Programm ist auf das Jahr 2009 befristet.
Wer wird aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien-Ergänzung 2009 gefördert?
- Projektgesellschaften, die für die Umsetzung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland gegründet wurden
Was wird finanziert?
- die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von neuen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom oder Strom und Wärme in KWK (siehe dazu Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard)
Bankdurchgeleitete Finanzierungen
Finanzierungsanteil und Kreditbetrag
- bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten, mindestens 10 Millionen und maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben
In der bankdurchgeleiteten Variante des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Ergänzung 2009 vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis Verordnung" (Komponente 1) oder der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" (Komponente 2 und 5). Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum Programm.
Haftungsfreistellung
- bis zu 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts möglich
Sicherheiten
- bankübliche Sicherheiten; Art und Höhe der Besicherung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank
- Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen.
Kombinationsmöglichkeiten
- mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen für das gleiche Vorhaben nicht möglich.
- mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich, sofern die Summe der Kredite, Zulagen und Zuschüsse die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien
Die KfW beteiligt sich, wenn
- sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Konsortialfinanzierung beteiligen und
- eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt.
Als Direktkredit ist die Projektfinanzierung beihilfefrei.
Finanzierungsanteil der KfW und Kreditbetrag
- maximaler Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung: 50 %, mindestens 20 Millionen
Kombinationsmöglichkeiten
- mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen für das gleiche Vorhaben ist nicht möglich.
- mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich, sofern die Summe der Kredite, Zulagen und Zuschüsse die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Sicherheiten und Kreditkonditionen
- werden von den Konsortialpartnern vereinbart und von der KfW übernommen, wenn diese von der KfW als banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden
Stand
09/2009