Zimmerei: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Oktober 2009, 16:09 Uhr

Die Zimmerei ist ein Handwerksbetrieb des Bauhauptgewerbes, der traditionell in erster Linie Dachstühle "zimmert". Darüber hinaus gehören alle baukonstruktive Holzbauarbeiten zum klassischem Tätigkeitsfeld einer Zimmerei: Anbauten, Balkonbau, Carports, Vorhangfassaden, Holzzäune und Innenausbauten wie Wärmedämmarbeiten, Trockenbau, Holzböden, und in Abhängigkeit zur jeweiligen Region: auch Seeeinbauten wie Bootshütten, Stege etc.. Viele Betrieb spezialisieren sich auf Schwerpunkte. So gehört auch der Treppenbau ursprünglich zum Tätigkeitsfeld einer Zimmerei und wurde erst in der Nachkriegszeit von dem Bauschreiner übernommen.

Zumindest in Österreich und Bayern gehören auch Dachdeckungen traditionell zum Berufsbild des Zimmermanns. Erst vor wenigen Jahren wurde diese Erlaubnis auch auf die restliche Bundesrepublik Deutschland erweitert.

Weiterhin besteht für Zimmerer-( und Bau)meister (zumindest in Bayern) die Planungsberechtigung für Gebäude bis zu einer definierten Größe.