Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:
Die Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung ist eine alte Definition vom [[ZVDH]] von 01-2010:


"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterspannung''' stellt eine [[Unterspannung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."
"Eine '''naht- und perforationsgesicherte Unterspannung''' stellt eine [[Unterspannung]] dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der [[Konterlattung]] mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. [[Nageldichtband|Nageldichtmaterial]], gesichert ist."


Mit der Novelle 04-2024 hat sich die Bezeichnung geändert in:
* '''Verklebte Unterdeckung / Unterspannung mit Nageldichtband'''




Die naht- und perforationsgesicherte Unterspannung gilt als "'''Zusatzmaßnahme'''".


===In welchen Fällen wird diese Zusatzmaßnahme gefordert ?===
== Siehe auch ==
Die Zuordnung basiert auf den in den Fachregeln definierten [[Regeldachneigung]]en und Anforderungen.
* [[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]


Eine individuelle Bewertung und ggf. höherwertige Einstufung ist vorzunehmen z.B. bei herausragenden klimatischen Situationen, exponierte Gebäudelagen, lange [[Sparren]], [[Dachgaube]]n, spezielle Dachformen oder sonstige besondere Anforderungen.


Die Zuordnung der Zusatzmaßnahmen der [[Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks|Fachregeln für Dachdeckungen]] mit Dachziegeln und Dachsteinen erfolgt in Tabelle 1.1 ([[Erhöhte Anforderung]]).
Demnach sind naht- und perforationsgesicherte Unterdeckungen und Unterspannungen der '''Klasse 3''' zugeordnet. '''Klasse 3''' wird gefordert bei
{{{TabH1/1}}
| width="120" | Regeldachneigung <br />([[RDN]]) || valgin="top" | Anzahl zusätzl. <br />[[Erhöhte Anforderung|erhöhter Anforderungen]]
|-
| ≥ [[RDN]] -4° || '''zwei''' und '''drei'''
|-
| ≥ [[RDN]] -8° || '''keine''' bis '''zwei'''
|-
| ≥ [[RDN]] -8° || '''drei''' <sup>1)</sup>
|-
| colspan="2" | Mindestdachneigung 10°
|}
<sup>1)</sup> Nur zulässig, bei Nachweis der Funktionssicherheit inkl. Zubehör. Anderenfalls: nächsthöhere Klasse.
==Siehe auch==
* [[naht- und perforationsgesicherte Unterdeckung]]


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version vom 23. Mai 2024, 15:06 Uhr

Die Naht- und perforationsgesicherte Unterspannung ist eine alte Definition vom ZVDH von 01-2010:

"Eine naht- und perforationsgesicherte Unterspannung stellt eine Unterspannung dar, die in Nähten und Stößen regensicher verklebt und in Abhängigkeit vom Werkstoff und dem davon abzuleitenden Bedarf unterhalb der Konterlattung mit Maßnahmen gegen Wassereintrieb, wie z. B. Nageldichtmaterial, gesichert ist."

Mit der Novelle 04-2024 hat sich die Bezeichnung geändert in:

  • Verklebte Unterdeckung / Unterspannung mit Nageldichtband


Siehe auch


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