Deutsches Institut für Bautechnik: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der [[EOTA]] (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der [[UEAtc]] (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen). | * erteilt [[ETA|europäische technische Bewertungen]] (ETA) für nicht geregelte Bauprodukte und Bausätze auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung aus | ||
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* notifiziert unabhängige Drittstellen – sogenannte '''notifizierte Stellen''' – nach der EU-Bauproduktenverordnung | |||
* ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die '''Marktüberwachung''' harmonisierter Bauprodukte | |||
* führt '''Typenprüfungen''' für bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen durch, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden sollen | |||
* beteiligt sich aktiv an der '''Ausarbeitung technischer Regeln''' ('''insbesondere [[Normen]]''') auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene | |||
* übernimmt Aufgaben in nationalen, europäischen und internationalen Gremien | |||
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der [[EOTA]] (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und weiterer wichtiger nationaler und internationaler Organisationen, wie beispielsweise der [[UEAtc]] (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen). | |||
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* [ | * [https://www.dibt.de/de/DIBt/DIBt.html Deutsches Institut für Bautechnik] | ||
'''Abgerufen:''' 14.06.2017 | |||
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2017, 06:05 Uhr
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die deutsche Zulassungsstelle für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten. Als Dienstleistungszentrum übernimmt das DIBt ein breites Spektrum an bautechnischen und bauaufsichtlichen Aufgaben.
Das DIBt:
- erteilt europäische technische Bewertungen (ETA) für nicht geregelte Bauprodukte und Bausätze auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung aus
- erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf Grundlage der Landesbauordnungen
- registriert Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) und führt elektronische Stichprobenkontrollen durch
- stellt die Bauregellisten A und B sowie Liste C auf und macht sie bekannt
- bereitet Bekanntmachungen zur Einführung Technischer Baubestimmungen vor
- fördert die Bauforschung
- erkennt Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach den Landesbauordnungen an und überprüft die Stellen
- notifiziert unabhängige Drittstellen – sogenannte notifizierte Stellen – nach der EU-Bauproduktenverordnung
- ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte
- führt Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen durch, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden sollen
- beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung technischer Regeln (insbesondere Normen) auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- übernimmt Aufgaben in nationalen, europäischen und internationalen Gremien
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und weiterer wichtiger nationaler und internationaler Organisationen, wie beispielsweise der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).
Quelle
Abgerufen: 14.06.2017
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