Bundesnetzagentur: Unterschied zwischen den Versionen

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===Status der Bundesnetzagentur===
===Die Bundesnetzagentur===
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Sie ist außerdem Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz.
Zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen. Als Regulierungsbehörde trägt die Bundesnetzagentur dazu bei, dass Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Die Behörde regelt außerdem die Nutzung von Frequenzen und Rufnummern. Eine besondere Rolle spielt sie auch bei der Umsetzung der Energiewende: Die Bundesnetzagentur beschleunigt die Planung neuer Stromleitungen und stellt damit sicher, dass Energie auch in Zukunft verlässlich verfügbar ist und bezahlbar bleibt.


Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und seit dem 1. Januar 2006 auch auf dem Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die Bundesnetzagentur mit ihren vielfältigen Aufgaben vor.
* Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst.
* Die unmittelbar betroffenen Unternehmen können sich an den Beschlusskammerverfahren beteiligen lassen.
* Die vom Verfahren berührten Wirtschaftskreise können beigeladen werden.
* Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz, dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.
* Entscheidungen der Beschlusskammern können im Falle eines Rechtsstreits von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), nicht aufgehoben werden. Eine so genannte Ministerentscheidung ist, abweichend von den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht vorgesehen.
* Gegen die Entscheidungen der Beschlusskammern kann unmittelbar vor den Verwaltungsgerichten in den Bereichen Post und Telekommunikation und vor den Zivilgerichten im Bereich Energie geklagt werden. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Klagen im Hauptsacheverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.


==== Für nachhaltigen Wettbewerb ====
Mehr Wettbewerb und Transparenz in den Märkten für Energie und Telekommunikation sowie bei Eisenbahn und Post stärken den Standort Deutschland. Davon profitieren auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch ihre Entscheidungen stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass ein fairer Wettbewerb der Anbieter im Energie- und Telekommunikationsmarkt und der Marktzutritt neuer Unternehmen ermöglicht werden. Auch in den Bereichen Post und Eisenbahnen setzt sie sich für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs ein.


Stand: 30.07.2008
==== Ausbau zukunftsfähiger Netze====
Um Engpässe zu verhindern, müssen die Netze ausgebaut werden. So erfordert die Energiewende einen umfassenden Umbau unseres Stromversorgungssystems, und die rasante Entwicklung des Telekommunikationsmarktes bedingt einen stetigen Ausbau der Kommunikationsnetze. Damit Deutschland auch zukünftig über eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur verfügt, stellt die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidungen sicher, dass die Unternehmen in ihre Netze investieren können.


==== Ansprechpartner für Verbraucherfragen ====
Die Bundesnetzagentur setzt sich für den Dialog zwischen den Unternehmen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein und sorgt dafür, dass die Kundenrechte gewahrt werden. Sie ist unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Post.


===Adresse===
Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben.
 
=== Über die Agentur ===
 
==== Entstehung ====
Die '''Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen''' ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des [[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie|Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie]] (BMWi) mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die vormalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, in Bundesnetzagentur umbenannt.
 
==== Aufgaben ====
Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. In den Märkten Post und Telekommunikation achtet sie zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen und schafft Regelungen für Frequenzen und Rufnummern.
 
Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung. Eine weitere Kompetenzübertragung erfolgte im Juni 2013 beim Stromnetzausbau. Der Bundesnetzagentur obliegt nunmehr die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben.
 
Die Bundesnetzagentur ist auch zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur).
 
== Adresse ==
;Bundesnetzagentur
;Bundesnetzagentur
;Sitz Bonn:
:Postfach 8001, 53105 Bonn
:Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
:Postfach 80 01, 53105 Bonn
:Fon 0228 - 14 0
:Fon 0228 - 14 0
:Fax 0228 - 14 8872
:Fax 0228 - 14 8872
:E-Mail: poststelle@bnetza.de  
:E-Mail:info@bnetza.de
 


===Quelle===
== Quelle ==
* [http://www.bundesnetzagentur.de www.bundesnetzagentur.de]
* [https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/ueberdieagentur-node.html www.bundesnetzagentur.de] - Abgerufen: 23.06.2017


__NOTOC__
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2017, 10:57 Uhr

Die Bundesnetzagentur

Zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen. Als Regulierungsbehörde trägt die Bundesnetzagentur dazu bei, dass Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Die Behörde regelt außerdem die Nutzung von Frequenzen und Rufnummern. Eine besondere Rolle spielt sie auch bei der Umsetzung der Energiewende: Die Bundesnetzagentur beschleunigt die Planung neuer Stromleitungen und stellt damit sicher, dass Energie auch in Zukunft verlässlich verfügbar ist und bezahlbar bleibt.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die Bundesnetzagentur mit ihren vielfältigen Aufgaben vor.

Für nachhaltigen Wettbewerb

Mehr Wettbewerb und Transparenz in den Märkten für Energie und Telekommunikation sowie bei Eisenbahn und Post stärken den Standort Deutschland. Davon profitieren auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch ihre Entscheidungen stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass ein fairer Wettbewerb der Anbieter im Energie- und Telekommunikationsmarkt und der Marktzutritt neuer Unternehmen ermöglicht werden. Auch in den Bereichen Post und Eisenbahnen setzt sie sich für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs ein.

Ausbau zukunftsfähiger Netze

Um Engpässe zu verhindern, müssen die Netze ausgebaut werden. So erfordert die Energiewende einen umfassenden Umbau unseres Stromversorgungssystems, und die rasante Entwicklung des Telekommunikationsmarktes bedingt einen stetigen Ausbau der Kommunikationsnetze. Damit Deutschland auch zukünftig über eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur verfügt, stellt die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidungen sicher, dass die Unternehmen in ihre Netze investieren können.

Ansprechpartner für Verbraucherfragen

Die Bundesnetzagentur setzt sich für den Dialog zwischen den Unternehmen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein und sorgt dafür, dass die Kundenrechte gewahrt werden. Sie ist unabhängiger und kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Post.

Die Bundesnetzagentur ist zudem zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz sowie Aufsichtsstelle für die elektronischen Vertrauensdienste im Sinne der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS-VO), im Einzelnen für die Bereiche elektronische Signatur, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel und Zustellung elektronischer Einschreiben.

Über die Agentur

Entstehung

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die vormalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, in Bundesnetzagentur umbenannt.

Aufgaben

Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. In den Märkten Post und Telekommunikation achtet sie zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen und schafft Regelungen für Frequenzen und Rufnummern.

Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans. Zeigt dieser Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz auf, so sorgt die Bundesnetzagentur mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine beschleunigte Umsetzung. Eine weitere Kompetenzübertragung erfolgte im Juni 2013 beim Stromnetzausbau. Der Bundesnetzagentur obliegt nunmehr die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben.

Die Bundesnetzagentur ist auch zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur).

Adresse

Bundesnetzagentur
Postfach 8001, 53105 Bonn
Fon 0228 - 14 0
Fax 0228 - 14 8872
E-Mail:info@bnetza.de

Quelle