Volldeklaration - geregelt: Unterschied zwischen den Versionen

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Auszug aus: [http://www.positivlist.com/download/Leitlinien_0611.pdf ARGE kdR, www.positivlisten.com]
Auszug aus ehemaligen: [http://www.positivlist.com/download/Leitlinien_0611.pdf ARGE kdR, www.positivlisten.com]


===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
===Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)===  
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* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR]]-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit ([[CMR-Stoff|CMR]]-[[PBT]]-[[vPvB]]-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die EINECS-Nummer (7) für chemische Altstoffe  
* Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige [[CAS]]-Nummer (6) oder die [[EINECS]]-Nummer (7) für chemische Altstoffe  


'''Die geregelte Volldeklaration eines Bauprodukts ist die Voraussetzung und Basis für die gesetzeskonformen Angaben in Sicherheitsdatenblättern und ist eine Vorstufe zur Umweltdeklaration für Produkte (UPD/EPD) nach [[ISO 14025]].'''
'''Die geregelte Volldeklaration eines Bauprodukts ist die Voraussetzung und Basis für die gesetzeskonformen Angaben in Sicherheitsdatenblättern und ist eine Vorstufe zur Umweltdeklaration für Produkte (UPD/EPD) nach [[ISO 14025]].'''
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*(3) EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG^ http://www.bmu.de/pressearchiv/14_legislaturperiode/pm/908.php
*(3) EU-Altautorichtlinie 2000/53/EG^ http://www.bmu.de/pressearchiv/14_legislaturperiode/pm/908.php
*(4) VDA GADSL Liste http://www.positivlist.com/Download/vda_232_101.pdf
*(4) VDA GADSL Liste http://www.positivlist.com/Download/vda_232_101.pdf
*(5) CMR-Stoffe http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrstoffverordnung
*(5) [[CMR-Stoff]]e
*(6) CAS –Chemical Abstracts Service http://de.wikipedia.org/wiki/CAS-Nummer
*(6) [[CAS]] –Chemical Abstracts Service  
*(7) EINECS -European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances http://de.wikipedia.org/wiki/EINECS
*(7) EINECS -European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances http://de.wikipedia.org/wiki/EINECS
*(8) Mitteilung 6/2005 http://www.positivlist.com/Download/dibt_Titel_0506.pdf
*(8) Mitteilung 6/2005 http://www.positivlist.com/Download/dibt_Titel_0506.pdf
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*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613
*(10) REACH Infos http://www.euractiv.com/de/umwelt/reform-eu-chemikalienpolitik-reach/article-103613


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[[Kategorie:Qualitätssicherung]]
[[Kategorie:Qualitätssicherung]]
[[Kategorie:Gefahrstoffe|  ]]
[[Kategorie:Stoffkunde]]
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[[Kategorie:Wohngesundheit]]
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[[Kategorie:Planet Erde]]
[[Kategorie:Glossar]]
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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2019, 08:47 Uhr

Auszug aus ehemaligen: ARGE kdR, www.positivlisten.com

Geregelte Volldeklaration zur Erfassung der Ausgangs- und Inhaltsstoffe für Zubereitungen und Erzeugnisse (Produkte)

Kurzbeschreibung 11/2006

Die bauproduktbezogene Industrie sowie die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft leisten jeweils einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung. Sie sind im Zusammenhang mit der Herstellung, Errichtung und Bewirtschaftung von Gebäuden jedoch auch in einem erheblichen Maße an der Inanspruchnahme von Ressourcen und den resultierenden Wirkungen auf die Umwelt beteiligt. So gelangen in Deutschland allein im Neubaubereich bis zu 60 Millionen Tonnen Bauprodukte in den Verkehr.

Um künftig Aspekte der Ressourceninanspruchnahme, der Wirkungen auf die lokale und globale Umwelt sowie von Risiken für Umwelt und Gesundheit noch besser bei der Produktauswahl, der Planung oder der Verbraucherberatung berücksichtigen zu können, bedarf es gesicherter Informationen zu den umwelt- und gesundheitsrelevanten Merkmalen und Eigenschaften von Bauprodukten. Dies betrifft einerseits die Beschreibung der mit ihrer Herstellung im Zusammenhang stehenden Ressourceninanspruchnahme (u.a. durch Angaben zu den Ausgangsstoffen) und andererseits Angaben zu Gesundheitsgefährdungen und Risiken auf Basis von Angaben zu den Inhaltsstoffen. Es besteht daher ein hoher Bedarf an einer Volldeklaration der Ausgangsstoffe und der Inhaltsstoffe bei Bauprodukten.

Vorschlag der ARGE kdR für eine geregelte Volldeklaration von Bauprodukten

Die Festlegungen der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EWG (3) und der VDA Festlegungen der Automobilindustrie (GADSL-Liste) (4) sollten auf Bauprodukte übertragen werden. Folgende Regelungen werden für die Informationsdatenbank vorgeschlagen:

  • Sämtliche Stoffe und Substanzen zur Herstellung von Zubereitungen und Erzeugnissen (Ausgangsstoffe/Rezepturen) werden erfasst. Diese Informationen dienen der Beschreibung und Beurteilung der Inanspruchnahme von Ressourcen.
  • Sämtliche Stoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen (Inhaltsstoffe) werden für den jeweiligen Transport-, Lager-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Nutzungszustand erfasst. Diese Informationen dienen der Identifikation von Risiken für Umwelt und Gesundheit im Produktlebenszyklus.
  • Als Deklarationswert für Gefahrstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g / 100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf einen physikalisch nicht weiter zerlegbaren Stoff (Reinstoff), sowie homogene Zubereitungen, Erzeugnisse oder Bauteile
  • Für besonders besorgnisergende Stoffe (10) mit hohem Gefährdungspotenzial für Umwelt und Gesundheit (CMR-PBT-vPvB-Stoffe und sensibilisierende Stoffe) entfällt diese Abschneideregel (5), d.h. sie sind in jedem Falle vollständig zu deklarieren
  • Grundlage für die Deklaration eines Stoffes ist die international gültige CAS-Nummer (6) oder die EINECS-Nummer (7) für chemische Altstoffe

Die geregelte Volldeklaration eines Bauprodukts ist die Voraussetzung und Basis für die gesetzeskonformen Angaben in Sicherheitsdatenblättern und ist eine Vorstufe zur Umweltdeklaration für Produkte (UPD/EPD) nach ISO 14025.

Ein Angebot der ARGE KdR - die Positivlisten-Datenbank

In der Internetdatenbank www.positivlisten.info können Produkte, Systeme oder Bauteile mit ihren Ausgangsstoffen, Inhaltsstoffen und weiteren umwelt- und gesundheitsrelevanten Informationen zum Produktlebenszyklus erfasst werden, die im Bereich des Bauwesens, der Gebäudeausstattung und des Gebäudeunterhalts verwendet und eingesetzt werden. Damit soll der freie Zugang zu den Informationen gewährleistet werden, die von Planern, Handwerkern, Unternehmern und im privaten Bereich zur Risikoabschätzung und Entscheidungsfindung benötigt werden. Diese Informationen reduzieren das Haftungsrisiko des Herstellers und dienen dem Informationsbedürfnis der Verarbeiter, Verwender und Verbraucher.

Die ARGE kdR möchte einen Beitrag leisten, um diese Lücke zu schließen. Sie wird zur Zeit von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt im Rahmen einer finanziellen Unterstützung des Forschungsprojektes: „Aufbau einer internetbasierten Datenbank zur ressourcenbezogenen Volldeklaration für Hersteller, Anwender und Verbraucher von Bauprodukten“ gefördert.

Die Initiative zur geregelten Volldeklaration der ARGE kdR wird unterstützt von folgenden Institutionen und Personen:

  • ANEC – The European consumer voice in standardisation, Brüssel
  • ECOS - European Environmental Citizens Organisation for Standardisation
  • EEB – European Environmental Bureau, Brüsseluropean Environmental Burl
  • DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück
  • DNR - Deutscher Naturschutzring; Bonn
  • DGUHT - Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie, Würzburg
  • IBN - Institut für Baubiologie, Neubeuern
  • KNU - Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände, Berlin

Quellen:


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