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Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der Windenergie wird in erster Linie durch das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] ( EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus [[Windkraft]] vorsieht. '''Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt. | Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der [[Windenergie]] wird in erster Linie durch das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] (EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus [[Windkraft]] vorsieht. '''Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.''' | ||
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Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] und dem [[KfW Umweltprogramm|KfW-Umweltprogramm]] zinsgünstige Darlehen erhalten. | Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] und dem [[KfW Umweltprogramm|KfW-Umweltprogramm]] zinsgünstige Darlehen erhalten. | ||
Stromerzeugung aus [[erneuerbaren Energien]], also auch aus Windenergie, wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das [[ | Stromerzeugung aus [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]], also auch aus [[Windenergie]], wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das Marktanreizprogramm für [[Erneuerbare Energie|erneuerbare Energien]] (z.B. Solar- und [[Biogas]]anlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von [[Windkraft]]anlagen oder -parks durch das Marktanreizprogramm findet allerdings nicht statt. | ||
Seit September 2002 läuft die "[[BMWi Exportinitiative Erneuerbare Energien|Exportinitiative Erneuerbare Energien]]" der [[Deutschen Energieagentur]] im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland. | Seit September 2002 läuft die "[[BMWi Exportinitiative Erneuerbare Energien|Exportinitiative Erneuerbare Energien]]" der [[Deutsche Energieagentur|Deutschen Energieagentur]] im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2021, 09:31 Uhr
Auzug aus: www.erneuerbare-energien.de
Anreize zum Ausbau der Windenergie
Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der Windenergie wird in erster Linie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus Windkraft vorsieht. Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.
Windkraftbetreiber können ihre Investitionen im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Vorschriften abschreiben.
Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und dem KfW-Umweltprogramm zinsgünstige Darlehen erhalten.
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, also auch aus Windenergie, wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (z.B. Solar- und Biogasanlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von Windkraftanlagen oder -parks durch das Marktanreizprogramm findet allerdings nicht statt.
Seit September 2002 läuft die "Exportinitiative Erneuerbare Energien" der Deutschen Energieagentur im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland.
Quelle
- www.erneuerbare-energien.de - Abgerufen: 11.04.2012