Anlagen-Contracting: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
* die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
* der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.
* der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.
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Die KfW unterstützt die Umsetzung solcher Investitionen in folgenden Förderkreditprogrammen:
* ERP-Kapital für Gründung (058)
* ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
* [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] (237, 238, 247, 248)
* KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (054, 055, 064)
* [[KfW Erneuerbare Energien|KfW-Programm Erneuerbare Energien]] (270, 271, 272, 281, 282)
* KfW-Sonderprogramm (081, 082)
* KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
Eine Abgrenzung des zu wählenden Förderprogramms erfolgt grundsätzlich nach der Gebäudeart:
* Anlagen-Contracting in gewerblich genutzten Gebäuden kann in einem der oben genannten Programme finanziert werden.
* Handelt es sich um ein Wohngebäude, so wird der Antrag in einem Förderprogramm für Wohngebäude gestellt.
Im KfW-Programm Erneuerbare Energien ist die Unterscheidung nach Gebäudeart nicht notwendig.
* Mehrheitlich kommunale Antragsteller können Vorhaben im kommunalen Interesse aus dem Programm Kommunal Investieren finanzieren.<br />Gewerbliche Unternehmen ohne kommunale Beteiligung bzw. mit kommunaler Minderheitsbeteiligung können Vorhaben im kommunalen Interesse im Programm Kommunal Investieren finanzieren, sofern der Ankauf einer einredefreien kommunalen Forderung aus dem Contracting-Vertrag durch die finanzierende Hausbank (durchleitende Bank) möglich ist (Forfaitierungsmodell).
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Aktuelle Version vom 29. Dezember 2010, 21:36 Uhr

Förderung für Contracting-Geber

Im Bereich der Umweltinvestitionen nehmen Contractingmodelle einen immer größeren Stellenwert ein.

Vertragsparteien sind:

  • Contracting-Nehmer als auftraggebende Leistungsempfänger und
  • Contracting-Geber als Lieferanten von z. B. Wärme oder Strom.

Finanzierung, Planung, Errichtung und Betrieb von Versorgungsanlagen erfolgen durch den Dienstleister, den Contracting-Geber (Contractor). Über eine vertraglich festgelegte Laufzeit beliefert der Contractor gegen ein Entgelt den Contracting-Nehmer (Auftraggeber) mit Nutzenergie (Strom, Wärme, Kälte). Das Anlagen-Contracting wird auch häufig als Energieliefer-Contracting bezeichnet. Die Spezialisierung des Contracting-Gebers generiert Kostenvorteile.

In einigen KfW Förderkreditprogrammen sind Contracting-Geber antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen. Zusätzlich zu den jeweiligen programmspezifischen Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • die Investition liegt im wirtschaftlichen Risiko des Contactors,
  • der Contractor ist Investor und Betreiber der Anlage.




Quelle