EU - Ländlicher Raum: Unterschied zwischen den Versionen
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| Ansprechpartner: || [[Bundesministerium für Ernährung | | Ansprechpartner: || [[Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft]] ([[BMEL]]); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission | ||
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==Übersicht== | ==Übersicht== | ||
====Ziel und Gegenstand==== | ====Ziel und Gegenstand==== | ||
Der Europäische Landwirtschaftsfonds | Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE, KF) und der gemeinsamen Fischereipolitik (EMFF). | ||
Ziele des Fonds sind | |||
* | * die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, | ||
* | * die Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes, | ||
* | * die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. | ||
Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen: | |||
* Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, | |||
* Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste, | |||
* | * Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, | ||
* | * Investitionen in materielle Vermögenswerte, | ||
* | * Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen, | ||
* | * Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, u.a. durch Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten, | ||
* | * Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten, | ||
* | * Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern, | ||
* | * Aufforstung und Anlage von Wäldern, | ||
* | * Einrichtung von Agrarforstsystemen, | ||
* | * Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und anderen Katastrophen, | ||
* Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme, | |||
* Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, | |||
* Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen, | |||
* Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, | |||
* Ökologischer bzw. biologischer Landbau, | |||
* Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie, | |||
* Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, | |||
* Tierschutz, | |||
* Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder, | |||
* Zusammenarbeit von Akteuren des Agrar- oder Forstsektors untereinander und mit anderen Akteuren, | |||
* Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung. | |||
Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen). | |||
====Antragsberechtigte==== | ====Antragsberechtigte==== | ||
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden. | Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden. | ||
====Budget==== | |||
Das Gesamtbudget für die EU-Förderung aus dem ELER beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 84,936 Mrd. EUR. <br /> | |||
In Deutschland stehen zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt. | |||
====Art und Höhe der Förderung==== | ====Art und Höhe der Förderung==== | ||
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. | Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. | ||
Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen: | |||
Für die Beteiligung des Fonds | * 53% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen, | ||
* 63% bzw. 75% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und | |||
* 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen. | |||
Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20%. | |||
====Antragsverfahren==== | ====Antragsverfahren==== | ||
Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt | Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. | ||
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind. | Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind. | ||
Weiterführende Informationen: | Weiterführende Informationen: | ||
:Bundesministerium für Ernährung | :Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ([[BMEL]]) | ||
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:E-Mail: dvs | :E-Mail: dvs@ble.de | ||
:Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de | :Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de | ||
:Europäische Kommission | :Europäische Kommission | ||
:Generaldirektion Landwirtschaft | :Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) | ||
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:B- | :B-1000 Brüssel | ||
:Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct) | :Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct) | ||
:Tel. (0032 2) 2 | :Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale) | ||
:Fax (0032 2) 2 95 01 30 | :Fax (0032 2) 2 95 01 30 | ||
:E-Mail: agri- | :E-Mail: agri-info@ec.europa.eu | ||
:Internet: | :Internet: https://ec.europa.eu/info/departments/agriculture-and-rural-development_en | ||
====Quelle==== | ====Quelle==== | ||
Verordnung ( | Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 487; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2017/825 der Kommission vom 17. Mai 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 129 vom 19. Mai 2017, S. 1. | ||
====Geltungsdauer==== | ====Geltungsdauer==== | ||
1. Januar | 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020. | ||
====Wichtige Hinweise==== | ====Wichtige Hinweise==== | ||
Die Verordnung wurde am 17. Mai 2017 geändert, um die Finanzierung von Vorhaben gemäß dem Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen zu ermöglichen. | |||
Weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den [http://www.bmelv.de/ Internetseiten des BMEL] sowie unter [http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de] abgerufen werden. | |||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2622 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ( | * [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2622 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)] - Abgerufen: 23.06.2017 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Aktuelle Version vom 23. Juni 2017, 14:17 Uhr
Auszug aus: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL); Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS); Europäische Kommission |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bildet die Grundlage für die Förderung der ländlichen Räume durch die Europäische Union. Er ergänzt die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE, KF) und der gemeinsamen Fischereipolitik (EMFF).
Ziele des Fonds sind
- die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- die Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes,
- die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.
Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen,
- Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,
- Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
- Investitionen in materielle Vermögenswerte,
- Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und andere Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen,
- Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Unternehmen, u.a. durch Existenzgründungsbeihilfen und Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten,
- Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten,
- Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern,
- Aufforstung und Anlage von Wäldern,
- Einrichtung von Agrarforstsystemen,
- Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und anderen Katastrophen,
- Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme,
- Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen,
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
- Ökologischer bzw. biologischer Landbau,
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie,
- Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete,
- Tierschutz,
- Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder,
- Zusammenarbeit von Akteuren des Agrar- oder Forstsektors untereinander und mit anderen Akteuren,
- Risikomanagement durch Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit oder Instrumente zur Einkommensstabilisierung.
Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, die von lokalen Aktionsgruppen initiiert und durchgeführt werden (LEADER-Maßnahmen).
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des ELER ausgereicht werden.
Budget
Das Gesamtbudget für die EU-Förderung aus dem ELER beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 84,936 Mrd. EUR.
In Deutschland stehen zwischen 2014 und 2020 jährlich rund 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese werden durch nationale Mittel von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt.
Art und Höhe der Förderung
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Für die Beteiligung des Fonds gelten grundsätzlich folgende Obergrenzen:
- 53% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
- 63% bzw. 75% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen und
- 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Der Mindestsatz der ELER-Beteiligung beträgt 20%.
Antragsverfahren
Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Entwicklungsprogramme verantwortlich sind.
Weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Rochusstr. 1
- 53123 Bonn
- Tel. (0 18 88) 5 29-0
- Fax (0 18 88) 5 29-42 62
- E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
- Internet: http://www.bmel.de
- Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Deichmanns Aue 29
- 53179 Bonn
- Tel. (02 28) 68 45-37 22
- Fax (02 28) 68 45-33 61
- E-Mail: dvs@ble.de
- Internet: http://www.netzwerk-laendliche-raeume.de
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI)
- Rue de la Loi 130
- B-1000 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
- Fax (0032 2) 2 95 01 30
- E-Mail: agri-info@ec.europa.eu
- Internet: https://ec.europa.eu/info/departments/agriculture-and-rural-development_en
Quelle
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 487; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2017/825 der Kommission vom 17. Mai 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 129 vom 19. Mai 2017, S. 1.
Geltungsdauer
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020.
Wichtige Hinweise
Die Verordnung wurde am 17. Mai 2017 geändert, um die Finanzierung von Vorhaben gemäß dem Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen zu ermöglichen. Weiterführende Informationen zur Förderung durch den ELER in Deutschland können auf den Internetseiten des BMEL sowie unter http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de abgerufen werden.
Quelle
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020) - Abgerufen: 23.06.2017